
Ein Arbeitsgericht im südfranzösischen Draguignan hat Deutschland zur Zahlung von 276.000 Euro an einen französischen Ex-Zwangsarbeiter verurteilt. Wie am Freitag von der Justiz mitgeteilt wurde, sprachen die Richter dem 82-jährigen Louis Rougé nachträgliche Entlohnung in Höhe von 76.224 Euro und eine Entschädigung von 200.000 Euro zu. Rougé war zwischen Juni 1943 und Mai 1945 in deutschen Unternehmen zur Zwangsarbeit herangezogen worden. Die Bundesrepublik Deutschland wurde von den Richtern als Rechtsnachfolger des Dritten Reiches für die Entschädigung verantwortlich gemacht. Der Staatsanwalt hatte die Klage Rougés als aussichtslos bezeichnet, da Deutschland in dieser Sache Immunität genieße.
Die Entscheidung des Arbeitsgerichts in Draguignan widerspricht der Rechtsprechung des obersten französischen Strafgerichts, des Pariser Kassationshofs. Dieser hatte Ende 2003 festgehalten, Deutschland müsse grundsätzlich nicht für Entschädigungen früherer französischer NS-Zwangsarbeiter haften, weil der deutsche Staat in Frankreich strafrechtliche Immunität genieße. Die Bundesregierung hatte vor dem Pariser Urteilsspruch darauf verwiesen, dass Deutschland 1959 bis 1964 Rahmenabkommen abgeschlossen hatte, um ausländische Opfer so genannter NS-Verfolgungsmaßnahmen mit insgesamt 510 Millionen Euro zu entschädigen. Vor dem Gericht in Draguignan war kein Vertreter Deutschlands erschienen.
18. Juni 2004 - 11.24 Uhr
© AFP Agence France-Presse GmbH 2004
