Der Kaufvertrag - Die Voraussetzungen

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Exkurs - Wann liegt ein Kaufvertrag vor?

Der Kaufvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer: der Verkäufer verpflichtet sich, die Kaufsache dem Käufer herauszugeben und ihm das Eigentum an der Sache zu verschaffen ("Es gehört dir"). Der Käufer verpflichtet sich im Gegenzug durch den Kaufvertrag, die Kaufsache an sich zu nehmen und den vereinbarten Preis zu zahlen.

Merke: Ein Vertrag besteht aus Angebot und Annahme: Eine Seite macht ein Angebot, in der die wesentlichen Vertragsbestandteile enthalten sind. Dies sind zumindest die Kaufsache, um die es geht, und der Preis. Die andere Seite braucht dann nur noch zuzustimmen (Annahme).

Sie sagen: Ich nehm die Schale da für Drei Mark Fünfzig.
Der Verkäufer: Is jut.

Der Kauf ist perfekt, Sie haben soeben einen wirksamen Kaufvertrag geschlossen. Dafür muss übrigens nicht zwingendermaßen geredet werden, sondern der Kauf kann auch durch schlüssige Handlungen erfolgen.
Sie brauchen z.B. mit einer Kassiererin kein einziges Wort zu wechseln, wenn Sie nicht unbedingt wollen. Das so ein Benehmen nicht unbedingt zur guten Schule gehört, versteht sich von selbst. Aber ein wirksamer Kaufvertrag liegt vor:
Indem Sie die Sachen (z.B. Lebensmittel) auf das Laufband legen, geben Sie ein Angebot ab, die Sachen zu dem ausgezeichneten Preis zu kaufen. Die Verkäuferin tippt die Preise in ihre Kasse ein und schiebt sie weiter, sie nimmt Ihr Angebot an.
Kein Wort, kein Danke, aber ein Kauf.

Übrigens: Am letzten Beispiel sehen Sie, dass nicht etwa Waren in Schaufenstern, Lebensmittel auf Speisekarten und ähnliches als Angebote zu verstehen sind. Denn wenn Sie zum Verkäufer gehen und das ausgestellte Stück "kaufen" wollen, bräuchten Sie nur zu sagen "das Ding da nehm ich", und der Vertrag wäre geschlossen. Wenn der Verkäufer das "Ding" aber nun nicht auf Lager hat, könnten Sie ihn ohne Weiteres auf Herausgabe verklagen.
Es handelt sich bei derartigen Ausstellungen nur um eine Einladung an Sie, ein Angebot abzugeben.
Haben Sie sich eigentlich schon mal gefragt, was eine "unverbindliche Preisempfehlung" ist? Alles, nur kein Angebot.

Und noch was: Mit Abschluss des Vertrages gehört die Sache noch nicht Ihnen. Der Verkäufer verpflichtet sich durch den Vertrag nur, Ihnen das Eigentum an der Kaufsache zu verschaffen. Meist geschieht das zwar parallel zu dem Kauf, indem Ihnen die Sache übergeben wird. Aber eben nur meist.

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