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Australierin darf Sperma von totem Ehemann verwenden

Australierin darf Sperma von totem Ehemann verwenden

AFP VOM 23.5.2011 | Nachrichten - Allgemein | 818 Aufrufe
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Sperma

Grundsatzurteil zur künstlichen Befruchtung

Eine Australierin darf nach einem Grundsatzurteil das Sperma ihres verstorbenen Mannes verwenden, um schwanger zu werden. Das entschied ein Richter am Obersten Gerichtshof des australischen Bundesstaates New South Wales. Dort ist künstliche Befruchtung ohne das Einverständnis des Samenspenders verboten. Die 40-jährige Jocelyn Edwards und ihr Ehemann wollten am 6. August 2010 Einverständniserklärungen für die künstliche Befruchtung unterschreiben, nachdem die Frau vergeblich versucht hatte, schwanger zu werden. Einen Tag vorher kam der Ehemann bei einem Arbeitsunfall ums Leben.

Nach dem Tod des Mannes war sein Sperma aufbewahrt worden. Seine Ehefrau hatte seitdem dafür gekämpft, dieses für eine Befruchtung verwenden zu dürfen. "Es ist die richtige Entscheidung", sagte Edwards nach Urteilsverkündung den vor dem Gericht versammelten Journalisten. Ihr Mann Mark wäre sehr glücklich darüber gewesen. Obwohl der Richter im Sinne der Frau entschied, kann sie die künstliche Befruchtung nicht in New South Wales vornehmen lassen, weil der Spender keine Einverständniserklärung abgegeben hat. Für die In-vitro-Befruchtung muss sie sich außerhalb des Bundesstaates Hilfe suchen.

23.05.2011 - 12:01 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010



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