
Nach der Scheidung bestehen Unterhaltsansprüche unter den ehemaligen Eheleuten nur, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind, die eine Bedürftigkeit begründen. Dies ist abhängig von den Lebens- und Vermögensverhältnissen. Der finanzstärkere Ehegatte ist dann auch nach der Ehe zu Unterstützungen verpflichtet, solange er selber leistungsfähig ist.
Die Unterhaltszahlung ist unabhängig von der Art des Güterstandes und dem Trennungsgrund.
Der Gesetzgeber hat die Voraussetzungen, die zur Unterhaltszahlung vorliegen müssen, gesetzlich normiert. Danach kann sich ein Anspruch auf Unterhaltszahlungen aus folgenden Umständen ergeben:
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