Der Unterhaltsanspruch aufgrund einer Ausbildung

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Wenn Sie wegen Ihrer Eheschließung Ihre Ausbildung abgebrochen oder gar nicht erst begonnen haben, dies aber nun nach der Trennung nachholen wollen, dann haben Sie Anspruch auf Unterhalt. Unbedingte Voraussetzung ist allerdings, dass die Ausbildung darauf angelegt ist, sich später den Lebensunterhalt selbst zu verdienen und auf eigenen Füssen zu stehen. Der Unterhaltsanspruch besteht dann für die gesamte Ausbildungszeit und umfasst neben Ihrem Lebensunterhalt auch die Kosten, die durch die Ausbildung anfallen.

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Seiten in diesem Artikel:
Seite  1:  Der Unterhalt
Seite  2:  Die Unterhaltsvereinbarung
Seite  3:  Der Unterhaltsanspruch des Ehegatten
Seite  4:  Die Höhe des Unterhalts - Womit Sie rechnen müssen
Seite  5:  Der Unterhalt - Was dazu gehört
Seite  6:  Auf geht´s: Die Unterhaltstabellen
Seite  7:  Die Düsseldorfer Tabelle
Seite  8:  Kinderbetreuung
Seite  9:  Hohes Alter
Seite  10:  Krankheit
Seite  11:  Erwerbslosigkeit
Seite  12:  Aufstockungsunterhalt
Seite  13:  Ausbildung
Seite  14:  Sonstiges
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