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Administrative Reaktivierung einer Limited

Von Rechtsanwalt Hans-Jochen Boehncke
27.3.2011 | Ratgeber - Gesellschaftsrecht | 1881 Aufrufe
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Limited

Wir stellen Ihnen hier über unseren Artikel aus 2009 hinaus eine weitere und durchaus kostengünstigere Weg zur Wiederherstelleung (Reaktivierung) einer zwangsweise gelöschten Limited im englischen Handelsregister dar. Zudem bieten wir kurze Hinweise, was für Alternativen bestehen:  

1. Zwangslöschung der Limited

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Von Rechtsanwalt
Hans-Jochen Boehncke
Bonn
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Fachanwalt Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Steuerrecht
 Pers. Direktanfrage 

Das englische Recht sieht vor, dass im Falle eines überfälligen Annual Returns oder eines Annual Accounts die Limited im Companies House zu Cardiff zwangsweise gelöscht wird. Diese Löschung wird rechtzeitig angezeigt und die Direktoren einer Limited erhalten dazu regelmäßig auch eine postalische Mahnung, um dies zu verhindern. Werden die fälligen Einreichungen nicht nachgeholt, streicht das Companies House diese Gesellschaft aus dem aktiven Bestand. Diese Streichung wird über ein automatisiertes Verfahren zugleich dem deutschen Handelsregister mitgeteilt.

2. Folgen in UK und Deutschland

Die Gesellschaft gilt ab dem Tag der Löschung im Companies House als rechtlich nicht mehr existent in United Kingdom. Sie besteht also nicht mehr. Vermögen der Gesellschaft, welches in United Kingdom befindlich ist, gilt ab diesem Tage als Vermögen der englischen Krone (sog. bona vacantia).

Mit der Löschung in United Kingdom  ist die Gesellschaft auch in Deutschland rechtlich nicht mehr als Kapitalgesellschaft existent. In Deutschland befindliches Vermögen der Gesellschaft fällt aber nicht an die englische Krone, sondern gilt als zu liquidierendes Vermögen der Gesellschaft. Geschäfte nach der Löschung sind nicht mehr haftungsgeschützt. Das deutsche Handelsregister wird ein Löschungsverfahren wegen des Wegfalles der Gesellschaft im Companies House einleiten- die Zweigniederlassung wird also ausgetragen. Erfahrungsgemäß verweigert das deutsche Finanzamt an eine gelöschte Limited Steuerrückerstattungen.

3. Administrative Reaktivierung 

Die gelöschte Limited kann nach englischem Recht wieder hergestellt werden. Nach englischem Recht gilt diese Gesellschaft dann als nie gelöscht. Der eine Weg führt über das Companies House in Cardiff- die Bearbeitungsgebühr beträgt 100 GBP. Hier muss ein sog. „Waiver Letter“ der englischen Krone (Kosten 79 GBP des Treasury Solicitors)) vorgelegt werden sowie alle bis zum Tag der Reaktivierung fehlenden Unterlagen (Jahresabschlüsse oder/und Annual Returns). Für die sog. Annual Returns wird je abgegebenes Jahr ein Betrag von weiteren 30 GBP in Rechnung gestellt. 

Dies kann für jede im Companis House zu Cardiff registrierte Gesellschaft erfolgen.

Vor der Wiederherstellung sind alle Gebühren des Companies House sowie etwaige Strafgebühren für die verspätete Einreichung des Jahresabschlusses zu entrichten.

4. Reaktivierung über den High Court in London

Über einen  in England zugelassenen Solicitor kann die Reaktivierung auch gerichtlich beantragt werden. Die Erfahrung zeigt, dass dieser Weg höhere Kosten durch den einzuschaltenden Solicitor ausmachen wird. Allerdings werden die sog. Panalties nicht vor der Reaktivierung beansprucht und teilweise tasächlich in der englischen Bürokratie "vergessen".

5. Sonstige Reaktionsmöglichkeit

Hatte die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Löschung  kaum oder kein Vermögen, war aber auch nicht in einer Insolvenzsituation, kann die Gesellschaft einfach liquidiert werden. Sofern noch Zahlungen des Finanzamtes ausstehen, kann etwa im Rahmen eines Antrages beim Vormundschaftsgericht eine Person benannt werden, die solche Gelder in Empfang nehmen kann (Pflegschaft). Das ist nicht immer erforderlich- die unterschiedlichen Gerichte  beurteilen dies durchaus verschieden und lassen teilweise den ehemaligen Direktor weiterhin die Liquidationsvollmacht.

6. Wann ist eine Reaktivierung notwendig?

Auf jeden Fall dann, wenn aus bereits abgeschlossenen Geschäften noch eine Haftung droht. Ferner dann, wenn es der Gesellschaft gut geht und  die Löschung im Companies House ein Unfall war, der repariert werden soll.

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