EuGH-Gutachter sieht embryonale Stammzellen als Menschen
AFP VOM 10.3.2011 | Nachrichten - Allgemein | 1600 Aufrufe Mehr zum Thema:Stammzellen
Etappensieg für Greenpeace gegen Stammzellenforscher Brüstle
Beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg könnte im Sommer ein grundlegendes Urteil zur Ethik der Verwendung embryonaler Stammzellen fallen. Der einflussreiche richterliche Rechtsgutachter Yves Bot schlug am Donnerstag eine umfassende Definition menschlichen Lebens vor, beginnend bereits mit der Befruchtung. Hintergrund ist ein Patentstreit zwischen Greenpeace und dem Bonner Neurobiologen Oliver Brüstle. (Az: C-34/10)
Brüstle ist Inhaber eines 1997 angemeldeten Patents für nervliche Vorläuferzellen. Nach seinen Angaben werden sie in Kliniken bereits zur Behandlung neurologischer Erkrankungen wie Parkinson erprobt. Die Vorläuferzellen, aus denen sich dann Nervenzellen bilden, gewinnt Brüstle aus menschlichen embryonalen Stammzellen. Auf die Klage der Umweltorganisation Greenpeace hat das Bundespatentgericht das Patent für nichtig erklärt. Der damit nun in Deutschland in oberster Instanz befasste Bundesgerichtshof legte den Streit dem EuGH vor.
Die Biopatentrichtlinie der EU schützt den "menschlichen Körper in den einzelnen Phasen seiner Entstehung und Entwicklung". Wie nun Bot betonte, gelte dies nicht erst für das geborene Kind, sondern auch "für den menschlichen Körper vom ersten Stadium seiner Entwicklung an". Danach seien alle Zellen, die sich zu einem Menschen entwickeln können, "rechtlich als Embryonen zu werten", und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine natürlich befruchtete Eizelle handelt oder ob diese sogenannten totipotenten Zellen durch künstliche gentechnische Verfahren hergestellt wurden.
Folgt dem der EuGH, wären auch solche künstlich hergestellten Stammzellen nicht patentierbar. Brüstles Patent bezieht sich allerdings auf Vorläuferzellen, die sich nur noch zu Nervenzellen entwickeln können. Bot will aber auch sie vom Patentschutz ausschließen, weil sie aus totipotenten Stammzellen hergestellt werden. Ein Verfahren, das solche menschlichen Embryonen zerstöre oder schädige, könne nicht patentierbar sein, argumentierte der Generalanwalt. "Eine Erfindung, die embryonale Stammzellen verwendet, industriell anzuwenden, hieße, menschliche Embryonen als banales Ausgangsmaterial zu benutzen, was gegen die Ethik und die öffentliche Ordnung verstoßen würde."
10.03.2011 - 14:31 Uhr
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