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NRW-Verfassungsgericht prüft Nachtragsetat von Rot-Grün

NRW-Verfassungsgericht prüft Nachtragsetat von Rot-Grün

AFP VOM 15.2.2011 | Nachrichten - Allgemein | 1359 Aufrufe
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Nachtragshaushalt

CDU/FDP-Opposition klagte gegen Rekordneuverschuldung

Der Verfassungsstreit um die Finanzpolitik der rot-grünen Minderheitsregierung in Düsseldorf ist in die entscheidende Phase getreten: Bei der mündlichen Verhandlung über den Nachtragsetat 2010 ließ das NRW-Verfassungsgericht in Münster zwar Zweifel an der Argumentation der Regierung erkennen, in einigen Punkten aber auch an der Rechtsauffassung der klagenden CDU/FDP-Opposition. Das Urteil soll am 15. März fallen.

Der Nachtragsetat sieht eine Rekordverschuldung von 8,4 Milliarden Euro vor und verstößt damit aus Sicht von CDU und FDP gegen die verfassungsrechtlich verbindliche Kreditobergrenze. Sollten die Münsteraner Richter den rot-grünen Nachtragshaushalt kippen, könnte das bevölkerungsreichste Bundesland mittelfristig auf Neuwahlen zusteuern.

Bei der mündlichen Verhandlung ging es unter anderem um die Frage, ob bei Verabschiedung des Nachtragshaushalts Mitte Dezember eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts vorlag - anderenfalls hätte die Neuverschuldung die Summe der Investitionen nicht überschreiten dürfen. Zudem hatte Rot-Grün die bereits von der schwarz-gelben Vorgängerregierung geplante Nettoneuverschuldung nochmals deutlich erhöht und dies mit der Verschleierung von Haushaltsrisiken durch die zwischenzeitlich abgewählte CDU/FDP-Regierung begründet. In diesem Punkt ließ das Gericht durchblicken, dass es die erhöhte Kreditaufnahme womöglich für nicht notwendig und vertretbar halten könnte.

Umstritten blieb in der mündlichen Verhandlung auch, ob der Nachtragshaushalt gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstößt. Danach dürfen im Etat gebildete Rücklagen nicht über Kredite finanziert werden.

Nach der rund zweistündigen Befragung äußerten sich Vertreter von Landesregierung und Opposition zurückhaltend zum Verhandlungsverlauf. CDU-Oppositionsführer Karl-Josef Laumann sagte lediglich, nach der mündlichen Verhandlung könnten sich die Kläger in ihrer Entscheidung bestätigt sehen, den Verfassungsgerichthof gegen den Nachtragshaushalt anzurufen. Dagegen bezeichnete NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) die mündliche Verhandlung als "ergebnisoffene Diskussion". Das Verfassungsgericht habe nicht erkennen lassen, zu wessen Position es neige.

In dem Haushaltsstreit hatten SPD und Grüne vor knapp vier Wochen eine juristische Teilniederlage hinnehmen müssen: In einer einstweiligen Anordnung untersagte das Landesverfassungsgericht der Regierung, weitere Kredite auf Basis des Nachtragshaushaltsgesetzes 2010 aufnehmen. Außerdem gaben die Richter Rot-Grün auf, bis zu einer endgültigen Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des Nachtragsetats die Kassenbücher für das Etatjahr 2010 offenzuhalten.

15.02.2011 - 15:31 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010



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