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Berliner Bankenskandal: Freispruch für Landowsky

Berliner Bankenskandal: Freispruch für Landowsky

AFP VOM 14.2.2011 | Nachrichten - Allgemein | 1472 Aufrufe
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Untreue, Landowsky

Landgericht Berlin sieht keine "Pflichtverletzung"

Das Landgericht Berlin hat den früheren CDU-Politiker und Ex-Bankmanager Klaus Landowsky sowie elf weitere Manager vom Vorwurf der Untreue freigesprochen. Der ehemalige Chef der Berliner Hyp war angeklagt worden, weil er bei der Auflage von zwei Immobilienfonds einer Tochter der damaligen Bankgesellschaft Berlin einen Mindestschaden von damals 116 Millionen Mark (rund 59 Millionen Euro) mitverursacht haben soll. Das Landgericht sprach die Angeklagten nun mit Blick auf die neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Untreue frei.

Laut Urteil war das Verhalten der Angeklagten bei den Fondsschließungen "trotz Mängeln in der Kalkulation der Mietgarantiegebühren" nicht als pflichtwidrig einzustufen gewesen. Zur Begründung hieß es, zum Zeitpunkt der umstrittenen Beschlüsse zu den Immobilienfonds sei eine Existenzgefährdung, wie sie letztlich eintrat, nicht absehbar gewesen. Deshalb liege auch keine Pflichtverletzung im Sinne von Untreue vor.

Die beiden vor mehr als zehn Jahren aufgelegten "Sorglos"-Fonds der Immobilien- und Baumanagement-Gesellschaft (IBG) hatte den Zeichnern laut Staatsanwaltschaft überhöhte Gewinne garantiert und die Risiken auf den Steuerzahler abgewälzt. Berlin musste deshalb mit einer Bürgschaft über 21 Milliarden Euro einstehen.

Der damalige Vorsitzende des Untersuchungsausschusses zum Bankenskandal im Berliner Abgeordnetenhaus, Frank Zimmermann (SPD), sprach von einem unbefriedigenden Urteil. Landowsky sei für den Schaden in Milliardenhöhe "politisch verantwortlich", erklärte Zimmermann. Grund für den Freispruch sei allein das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juni 2010, das mitten im Verfahren neue Hürden für die Beweisführung aufgestellt habe. Der Tatbestand der Untreue sei auf Fälle wie jener Landowskys seither nur noch sehr eingeschränkt anwendbar. Sollte der Freispruch sich im Revisionsverfahren bestätigen, müsse das Strafrecht geändert werden, forderte Zimmermann.

14.02.2011 - 17:31 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010



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