Login
Rechtsrat vom Anwalt: Schnell, sicher, günstig

Nebenklage

Von Rechtsanwältin Alexandra Braun
28.1.2011 | Ratgeber - Strafrecht | 974 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Nebenklage

Die Rolle eines Opfers beschränkt sich in der Regel in einem Strafprozess auf die Aussage als Zeuge. Damit wird den Gefühlen eines Opfers häufig nicht Rechnung getragen und oft führt die Teilnahme an der Hauptverhandlung dann zu einer erneuten Traumatisierung.

Die Nebenklage bietet nun die Möglichkeit, sich der von Staatsanwaltschaft erhobenen Anklage anzuschließen und so eine aktivere Rolle im Prozess wahrzunehmen. Das Opfer hat die Chance, seine Interessen durch die Wahrnehmung von verschiedenen Rechten wahrzunehmen.

SEIT 2010 BEI 123RECHT.NET
Von Rechtsanwältin
Alexandra Braun
Hamburg
Ordnungswidrigkeiten, Medizinrecht, Verkehrsstrafrecht, Strafrecht

Zur Nebenklage berechtigt sind Opfer bestimmter Straftaten wie z.B. Körperverletzung, versuchte Tötung und Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Die Frage, welche Taten zur Nebenklage berechtigten, ist in § 395 Absatz 1 der Strafprozessordnung geregelt. Zudem haben auch hinterbliebene Angehörige das Recht, sich der Staatsanwaltschaft als Nebenkläger anzuschließen.

Um als Nebenkläger auftreten zu können, ist eine sogenannte Anschlusserklärung notwendig. Diese Erklärung ist in jeder Phase des Verfahrens möglich. Sie ist in schriftlicher Form bei dem Gericht einzureichen, welches über die Berechtigung des Anschlusses zu entscheiden hat. Eine Begründung ist dabei grundsätzlich nicht erforderlich.

In bestimmten Fällen kann dem Opfer einer Straftat ein Rechtsanwalt als Beistand beigeordnet werden, sodass keine Anwaltskosten anfallen. Insbesondere ist dies bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung der Fall. Es ist ebenfalls möglich, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Unter Umständen kommt auch eine Kostenübernahme durch Organisationen wie "Weißer Ring" in Betracht.

Ihre
Alexandra Braun
Rechtsanwältin/Strafverteidigerin
Beim Schlump 58
20144 Hamburg
Telefon: 040 - 35709790
Mail: kanzlei@verteidigerin-braun.de
Homepage: www.verteidigerin-braun.de
Das könnte Sie auch interessieren
123recht.net ist Rechtspartner von:

364737
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

109883
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Die Grünen haben die Debatte um ein Tempolimit auf Autobahnen in ihr Wahlprogramm aufgenommen. Was sagt ihr zur Geschwindigkeitsbegrenzung?
 
 
 
 
Rechtsberatung auf 123recht.net - So einfach kann Recht sein. © 2012 QNC GmbH | Impressum