Eingliederungsleistungen für selbständig Tätige durch sog. "freie Förderung"

Mehr zum Thema: Sozialrecht, Arbeitszimmer, Kostenübernahme
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Die Möglichkeit selbständig Tätiger, mit einem Antrag bei der ARGE oder dem JobCenter eine Kostenübernahme der Miete für ein Arbeitszimmer im Wege der „freien Förderung"gem. § 16 f SGB II zu erhalten, dürfte weitgehend unbekannt sein - selbst bei den Leistungsträgern.

Das Landessozialgericht  Berlin-Brandenburg hat in einem Eilverfahren mit Beschluss vom 30.06.2010 – L 14 AS 933/10 B ER – einer selbständig tätigen Antragstellerin vorläufig die Mietkosten für ihr Arbeitszimmer zugesprochen. Es sei nicht auszuschließen, dass durch die weitere Ausübung der selbständigen Tätigkeit die zu erwartenden Einnahmen die zu erwartenden Ausgaben dauerhaft übersteigen würden. Damit könne möglicherweise ein Ziel des SGB II - die Hilfebedürftigkeit der Antragstellerin zumindest zu verringern - erreicht werden.

Dies habe der Antragsgegner bei der Ausübung seines Ermessens zu berücksichtigen. Das Gericht der Hauptsache müsse prüfen, ob die Antragstellerin ein schlüssiges Konzept vorlegen könne, aus dem sich die Tragfähigkeit ihres Vorhabens ergebe.

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