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Höhere Hartz-IV-Leistungen erst mit neuem Gesetz

Höhere Hartz-IV-Leistungen erst mit neuem Gesetz

AFP VOM 19.1.2011 | Nachrichten - Allgemein | 1160 Aufrufe
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Hartz-IV

Sozialgericht Bremen weist Eilantrag ab

Hartz-IV-Empfänger können nicht schon jetzt im Vorgriff auf die anstehende Reform höhere Leistungen verlangen. Mit einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss wies das Sozialgericht (SG) Bremen einen entsprechenden Eilantrag ab. Dem Gericht zufolge ist damit jedoch nicht entschieden, ob die Verwaltung ihrerseits freiwillig schon jetzt höhere Leistungen auszahlen darf. (Az: S 22 AS 17/11 ER)

Im Februar 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht eine transparente Neuberechnung der Hartz-IV-Sätze bis zum Jahresende 2010 verlangt. Die Bundesregierung hatte danach unter anderem eine Erhöhung der Regelleistung für Erwachsene um fünf auf 364 Euro beschlossen. Da die schwarz-gelbe Bundesregierung im Bundesrat auf die Zustimmung der Opposition angewiesen ist, verhandeln derzeit Regierung und Opposition über einen Kompromiss.

Nach dem Bremer Eilbeschluss können Hartz-IV-Empfänger trotz der klaren Zeitvorgabe des Bundesverfassungsgerichts die Erhöhung nicht schon heute einklagen. Notwendig bleibe hierfür ein Gesetz. Nach dem Karlsruher Verfassungs-Urteil müsse ein "pflichtwidrig später erlassenes Gesetz" rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft treten. Daraus folge, dass das bisherige Gesetz bis dahin weiter gültig sei. Damit wies das Gericht einen 45-jährigen Arbeitslosen aus Bremen ab.

19.01.2011 - 12:01 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010



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