Neue Abmahnwelle der Rasch Rechtsanwälte für EMI Music mit Forderung von Unterlassung und Schadensersatz
Von Rechtsanwalt Thilo Wagner 18.1.2011 | Ratgeber - Urheberrecht | 2627 Aufrufe Mehr zum Thema:Abmahnung
Eine neue Abmahnwelle der Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg rollt an. Hierbei werden nun auch verstärkt Forderungen der EMI Music Germany GmbH &. Co. KG mit Sitz in Köln gelten gemacht.
In dem Abmahnschreiben wird zunächst behauptet, dass der Empfänger der Abmahnung ein bestimmtes Album oder ein Musiktitel „ unerlaubt “ im Internet „ verwertet “ habe. Die Musik sei „ zum Herunterladen verfügbar“ gemacht worden (sogenanntes file-sharing in Peer-to-Peer Netzwerken). Sodann wird im einschüchterndem Fettdruck gefordert, diese Handlung zukünftig „ zu unterlassen “ und sich im Wiederholungsfall zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von jeweils „ 5.001,00 Euro “ zu verpflichten.
Der beigefügte Gerichtsbeschluss und die einseitige Aufzählung veralteter Gerichtsentscheidungen sollen den Anschein erwecken, dass die geltend gemachten Ansprüche völlig zu recht bestehen und leicht durchgesetzt werden können. Viele Empfänger des bedrohlich wirkenden Schreibens erliegen dem starken anwaltlichen Druck und lassen sich zu einem vorschnellen „Vergleich" und damit zur Zahlung eines weitestgehend unberechtigten „pauschalen Abgeltungsbetrags" in Höhe von 1.200,00 Euro bis 1.800,00 Euro, sowie zur Abgabe einer Unterlassungserklärung mit einer drohenden Vertragsstrafe von sogar „5.001,00 Euro" je Einzelfall verleiten. Im Wiederholungsfall können die Rasch-Anwälte so Forderungen von einigen zehntausend Euro beanspruchen.
Wie Sie sich optimal gegen diese Inanspruchnahme verteidigen können erfahren Sie hier:
Abmahnung der RASCH Rechtsanwälte - Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung?
Die Ausführen zu den UNIVERSAL Abmahnungen der Rasch Rechtsanwälte gelten für die EMI Music Abmahnungen entsprechend.
Thilo Wagner
Köln
Verkehrsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht
Zusatzinfo - Das sind die Abmahner:
Die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei „ Rasch Rechtsanwälte " vertritt namhafte Größen derdeutschen und internationalen Musikverlage, wie zum Beispiel die „Universal MusicGmbH", die „EMI Music Germany GmbH Co. KG" oder die „Sony BMG EntertainmentGmbH". Bei den Anwälten handelt es sich um hochspezialisierteUrheberrechtsexperten
Die „ EMI Music Germany GmbH Co. KG " ist einer der größten Musikverlage der Welt und mahnt derzeit häufig die folgenden Titel ab:
„In And Out Of Consciousness“ von Robbie Williams, „Teenage Dream” der Sängerin Katy Perry "Walking On A Dream" der Gruppe Empire Of The Sun, „We've All Been There“ von Alex Max Band „This Is War“ der Künstlergruppe 30 Seconds To Mars und Alben von den Comedian Harmonists, Blur, 2Raumwohnung, Joe Cocker oder Cypress Hill.
Die behaupteten Rechtsverletzungen werden durch die „ proMedia zum Schutz geistigen Eigentums mbH " ermittelt. Hierbei ist auffällig, dass Rechtsanwalt Clemens Rasch der Geschäftsführer der „promedia" ist.
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