CDU-Innenexperte: Urteil zu Sicherheitsverwahrung "problematisch"
AFP VOM 14.1.2011 | Nachrichten - Allgemein | 2049 Aufrufe Mehr zum Thema:Sicherheitsverwahrung
Niedersachsen will sich Straßburger Gericht nicht beugen
Der Vorsitzende des Bundestag-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), hält die erneute Rüge des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg zur Sicherungsverwahrung in Deutschland für "problematisch". In einem der vier Fälle sei ein Sexualstraftäter betroffen, der in der Haft jede Therapie abgelehnt habe und dem Gutachter bescheinigten, dass eine hohe Rückfallgefahr bestehe, sagte der CDU-Politiker den Dortmunder "Ruhr Nachrichten" (Freitagsausgabe).
Die Kritik der Straßburger Richter, Deutschland habe europarechtliche Vorgaben nicht hinreichend beachtet, teile er nicht, sagte Bosbach. "Wir haben bereits mit der neuen umfassenden gesetzlichen Regelung der Sicherungsverwahrung auf die Rechtsauffassung der europäischen Richter reagiert", sagte der Innenpolitiker der Zeitung. Über die neue Regelung zur sogenannten Sicherungsunterbringung hinaus sehe er "keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf".
Für die Sorgen vieler Menschen vor entlassenen Straftätern äußerte Bosbach Verständnis. "Wir können leider nicht davon ausgehen, dass jeder Gewaltverbrecher resozialisierbar ist, wenn sich der Staat mit der Resozialisierung nur genug Mühe gibt." Es werde immer einige Täter geben, die eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit seien, sagte er.
Niedersachsen will sich dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht beugen. Justizminister Bernd Busemann (CDU) sagte der "Berliner Zeitung" (Freitagsausgabe), die Straßburger Rüge werde auf die zehn Sicherungsverwahrten in seinem Bundesland keine Auswirkungen haben. "Der Niedersachse bleibt stur. Ich lasse keinen raus." Der Bundesgerichtshof habe schließlich erst im vergangenen November entschieden, dass ein früheres Urteil des Straßburger Gerichts keine Entlassungsautomatik beinhalte.
Busemann forderte das Bundesverfassungsgericht auf, das Problem der nachträglichen Sicherungsverwahrung endlich grundsätzlich zu klären. "Es wird Zeit, dass Karlsruhe spricht", sagte Busemann. Die Justiz müsse wissen, ob die Haltung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gelte oder die bisherige Rechtsprechung aus Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahre 2004 geurteilt, dass die damals mögliche nachträgliche Verhängung der Sicherungsverwahrung mit dem Grundgesetz vereinbar sei.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte die deutsche Praxis der Sicherungsverwahrung am Donnerstag erneut gerügt. Das Gericht gab vier Sexualstraftätern Recht, die trotz Verbüßung ihrer Freiheitsstrafen nicht auf freien Fuß gesetzt wurden. Drei Klägern muss Deutschland insgesamt 125.000 Euro an Entschädigung zahlen.
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14.01.2011 - 06:01 Uhr
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