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Anklage gegen Frankfurts Polizei-Vize Daschner wegen Folterdrohungen

AFP VOM 20.2.2004 | Nachrichten - Nachrichten | 13212 Aufrufe
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Jakob, Metzler, Magnus

- Mörder des elfjährigen Jakob sollte Aufenthaltsort verraten

Wegen der Folterdrohungen bei den Ermittlungen im Mordfall Jakob von Metzler soll sich Frankfurts Polizei-Vizepräsident Wolfgang Daschner vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft erhob am Freitag Anklage gegen den 60-Jährigen wegen Verleitung zur Nötigung. Sie klagte zudem einen 50-jährigen Kriminalhauptkommissar wegen Nötigung an, der die Anweisungen Daschners ausgeführt haben soll. Der Polizei-Vize wurde von seinen Aufgaben entbunden. Menschenrechtsorganisationen und die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßten die Anklage.

Daschner hatte dem mittlerweile verurteilten Mörder Magnus Gäfgen in einem Verhör "schwere Schmerzen" androhen lassen, wenn er den Aufenthaltsort Jakobs nicht preisgebe. Die Ermittler hofften so, den im September 2002 entführten Jakob lebend zu finden. Der Elfjährige war zu diesem Zeitpunkt allerdings schon tot. Daschner und der Kriminalkommissar bestreiten die Drohungen nicht. Sie sehen ihr Verhalten aber dadurch gerechtfertigt, dass sie Jakob retten wollten. "Dieses verständliche Motiv macht jedoch rechtlich die Androhung von Folter nicht zu einem zulässigen Mittel", erklärte die Staatsanwaltschaft. Ihr Verhalten sei "weder geboten noch angemessen" gewesen und habe gegen "elementare Verfassungsgebote" verstoßen.

Die Staatsanwaltschaft lehnte aber eine Anklage wegen Aussage-Erpressung ab. Die Beschuldigten hätten nicht in der Absicht gehandelt, den mutmaßlichen Mörder im Rahmen des Verfahrens zu einer Aussage zu nötigen. Sie hätten vielmehr versucht, das Kind zu retten. Für Nötigung und Verleitung dazu ist eine Strafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren möglich. Bei Aussage-Erpressung hätten es sogar bis zu zehn Jahre sein können.

Daschners Verteidiger, Eckart Hild, nannte das Vorgehen seines Mandanten "notwendig und verhältnismäßig". Er kündigte deshalb an, vor Gericht die Nichtzulassung der Anklage zu beantragen. Es gehe um die Frage, ob die Polizei "tatenlos" warten dürfe und müsse, "wie ein entführtes Kind qualvoll stirbt", erklärte der Anwalt. Dies könne in einem demokratischen Rechtsstaat, der den Schutz des menschlichen Lebens zur elementaren Pflicht des Staates erklärt habe, nicht bejaht werden. Die Verteidigung gehe daher davon aus, dass die Entscheidung Daschners durch das Polizeirecht sowie Notwehr- und Nothilferechte gerechtfertigt sei.

Der GdP-Vorsitzende Konrad Freiberg begrüßte dagegen den Beschluss der Staatsanwaltschaft. Das Folterverbot müsse nun durch die Verhandlung bekräftigt werden. Freiberg betonte zugleich, es komme nicht auf eine Bestrafung Daschners an. Dieser habe in der vermeintlichen Aussicht, das Kind zu retten, "einem ungeheuren inneren Druck nachgegeben". Der stellvertretende Geschäftsführer der Menschenrechtsorganisation amnesty international, Wolfgang Grenz erklärte, er hoffe, dass nun auch in einem Urteil "unmissverständlich" deutlich werde, "dass Folter unter allen Umständen und ohne jede Einschränkung verboten ist". Der Sprecher der Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union, Nils Leipold, wandte sich entschieden gegen eine Lockerung des absoluten Folterverbots. Dies würde zu einem "Dammbruch" führen.

Hessens Innenminister Volker Bouffier (CDU) entband Daschner mit sofortiger Wirkung von seinen Aufgaben. Diese Maßnahme sei "aus Gründen der Funktionsfähigkeit des Frankfurter Polizeipräsidiums und aus Fürsorge" gegenüber Daschner geboten. Dieser soll im Landespolizeipräsidium bis auf weiteres verwaltungsinterne Aufgaben übernehmen.

Wegen der Folterdrohungen hatte das Frankfurter Landgericht im Verfahren gegen Gäfgen alle Geständnisse des Angeklagten, die er vor dem Prozess abgelegt hatte, für unverwertbar erklärt. Dieser gestand aber in dem Prozess erneut, den Jungen entführt und getötet zu haben. Das Gericht verurteilte Gäfgen wegen der Ermordung des Kindes zu lebenslanger Haft.

20. Februar 2004 - 15.15 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2004





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