Fotos von Discounter-Unterwäsche sind Kunst
AFP VOM 25.11.2010 | Nachrichten - Allgemein | 2587 Aufrufe Mehr zum Thema:Kunst
Urteil des Bundessozialgerichts zur Künstlersozialversicherung
Werbefotos von Unterwäsche sind Kunst - auch wenn es die Unterwäsche eines Lebensmitteldiscounters ist. Die Fotografen und ihre Auftraggeber sind daher Abgabepflichtig zur Künstlersozialversicherung, wie am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. (Az: B 3 KS 1/10 R)
Die strittigen Fotos waren von einem Lebensmitteldiscounter bei einer "Werkstatt für Werbung" in Baden-Württemberg in Auftrag gegeben worden und sollten die Verpackungen der Unterwäsche zieren. Das Werbeunternehmen wiederum beauftragte zwei freie Fotografen. An das Unternehmen zahlte der Discounter von 2004 bis 2006 Honorare zwischen 4200 und 47.600 Euro jährlich.
Davon gehen nun 4500 Euro an die Künstlersozialkasse, urteilte das BSG. Denn Werbefotografie sei grundsätzlich Kunst - zumindest Kunst im Sinne der Künstlersozialversicherung. Es widersprach damit der Auffassung des Unternehmens, die Fotos seien reines Handwerk gewesen. Die Künstlersozialversicherung ist eine gesetzliche Pflichtversicherung zur sozialen Absicherung freiberuflicher Künstler und Publizisten.
25.11.2010 - 16:01 Uhr
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