
Im juristischen Streit mit der CDU um die Parteifinanzen will Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) eine direkte Weiterverhandlung des Falles vor dem Bundesverwaltungsgericht als höchster Instanz erreichen. Thierse forderte die CDU auf, eine so genannte Sprungrevision zuzulassen.
Damit würde sich nach der Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts, die von Thierse verhängte Sanktion gegen die CDU aufzuheben, nicht erst das Oberverwaltungsgericht, sondern direkt das Bundesverwaltungsgericht des Falles annehmen. Für ein solches Vorgehen ist aber die Zustimmung der CDU erforderlich. Die CDU will den Vorschlag zunächst von ihrem Rechtsbeistand prüfen lassen. "Wir werden dann zu gegebener Zeit entscheiden", sagte ein Sprecher.
Der Bundestagspräsident begründete seine Forderung damit, dass bei einer raschen höchstrichterlichen Entscheidung vermieden würde, dieses Thema auch noch im Wahljahr 2002 öffentlich behandeln zu müssen. Sollte es zur Sprungrevision kommen, habe der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Everhardt Franßen, in Ausssicht gestellt, dass der Fall bis Jahresende entschieden werden könne.
Thierse hatte vor einem Jahr im Zusammenhang mit der hessischen CDU-Finanzaffäre eine Sanktion von 41 Millionen Mark gegen die Bundes-CDU verhängt, weil die Auslandskonten nicht im Rechenschaftsbericht 1998 der Bundes-CDU deklariert waren. Mit ihrer Anfechtung dieser Entscheidung hatte die CDU in der ersten Instanz Erfolg: Das Verwaltungsgericht hob am 31. Januar Thierses Bescheid mit dem Argument auf, es sei nicht Aufgabe des Bundestagspräsidenten, "eine moralische Beurteilung über die Richtigkeit des Rechenschaftsberichts abzugeben".
