Genetik – der Schlüssel zum Menschsein?

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Reproduktive Gentechnologie

Die Reproduktive Genforschung, die sich mit der Fortpflanzung von Lebewesen beschäftigt, verursacht oft Kontoversen bezüglich ihrer ethischen Zulässigkeit. Die Würde des Menschen ( Art. 1 GG ) bildet jedoch eindeutig die Schranken der Fortpflanzungsmedizin. Wie groß die technischen Fortschritte auch sein mögen, Züchtung oder genetische Selektion befinden sich jenseits der Forschungsgrenze. Demnach ist Klonen aus Fortpflanzungszwecken nicht erlaubt.
Über die Verantwortbarkeit des Klonens zu Zwecken der medizinischen Forschung wird noch gestritten. Die Gesetzesänderung in Großbritannien zugunsten des therapeutischen Klonens unter Verwendung embryonaler Stammzellen hat auch in Deutschland die bioethische Diskussion entfacht.

Wissenschaftler sehen im Klonen eine Möglichkeit, Gewebe und Organe zu Transplantationszwecken zu erzeugen. Wenn das Transplantat direkt aus den Stammzellen des Empfängers gewonnen werden könne, würde das die Wahrscheinlichkeit der Gewebeabstoßung deutlich minimieren. Durch eine Zellkernübertragung würden sich embryonale Stammzellen bilden lassen, die mit dem Erbgut des Zellkernspenders identisch sind. Aus den embryonalen Stammzellen könnte dann unter den entsprechenden Bedingungen fast jede Art menschlichen Gewebes entstehen. Der Embryo würde dabei vernichtet.
In Deutschland ist diese Methode aufgrund des Embryonenschutzgesetzes (EschG) nicht erlaubt. Es besagt, dass jegliche Embryonenforschung, die nicht der Erhaltung des Embryos dient, verboten ist. Auch die "Herstellung" von Embryonen eigens zu medizinischen Zwecken ist gesetzeswidrig.

Rechtsexperten diskutieren zur Zeit, inwiefern das Embryonenschutzgesetz das Verfahren des therapeutischen Klonens ausschließt. Alternativen unter Verwendung nicht-embryonaler Stammzellen werden noch gesucht. Allerdings haben die embryonalen Zellen das höchste Potenzial zur Gewebezüchtung. Der Import dieser Zellen wäre legal, die Forschung an ihnen nach bisherigen Erkenntnissen wahrscheinlich nicht.
Ob eine Erweiterung des ESchG hinsichtlich der therapeutischen Zwecke der Stammzellenforschung möglich wäre, ist fragwürdig.Bundeskanzler Schröder hat sich bislang für eine "vernünftige Balance zwischen der ökonomischen Nutzbarkeit und der ethischen Verantwortbarkeit der reproduktiven Genforschung" ausgesprochen.

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Seiten in diesem Artikel:
Seite  1:  Genetik und Recht – Ein Überblick
Seite  2:  Die biotechnologische Forschung
Seite  3:  Grüne Gentechnik – Landwirtschaft, Ernährung, Umwelt
Seite  4:  Reproduktive Gentechnologie
Seite  5:  Vorreiter Großbritannien?
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