Genetik – der Schlüssel zum Menschsein?

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Grüne Gentechnik - Landwirtschaft, Ernährung, Umwelt

Was können wir überhaupt noch essen? Diese Frage ist im Zusammenhang mit dem BSE-Skandal des öfteren gestellt worden. Sie hat einen Prozess des Umdenkens über die Grundlagen und Bedingungen der Nahrungsmittelproduktion in Gang gesetzt. Dabei wurde die Aufmerksamkeit auch wieder verstärkt auf die Problematik des sogenannten Gen-Foods gelenkt.
Der Begriff der Grünen Gentechnik umfasst gentechnisch veränderte Lebensmittel und ihre Produktion. Dabei geht es um die Manipulation am Erbmaterial von Pflanzen, mit dem Ziel, gentechnisch veränderte Organismen (GVO) zu erzeugen.

Die Bundesregierung hat gemeinsam mit Vertretern der Grünen Gentechnik eine Initiative beschlossen, die stark verbraucherschutzorientiert ist. Das geplante Forschungsprogramm beinhaltet eine verbesserte Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel. Außerdem beschäftigt es sich mit den Umweltauswirkungen eines großflächigen Anbaus genmanipulierter Pflanzen.
Ob und wie die Initiative in die geplante Neuausrichtung der Agrarpolitik einbezogen wird, steht noch nicht fest. Bundeskanzler Gerhard Schröder hat die Entscheidung aufgrund der brisanten Thematik aufgeschoben.

Im Sinne des Verbraucherschutzes steht auch die neue EU-Richtlinie , die Anfang Februar erlassen wurde. Sie erneuert die bisherige "Richtlinie zur absichtlichen Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt" und enthält Vorschriften für mehr Transparenz der Versuche sowie eine stärkere Beteiligung der Öffentlichkeit. Zum Beispiel soll ein öffentliches Register angelegt werden, in dem die Freisetzung von GVOs unter Angabe des Freisetzungsortes verzeichnet ist.
Die Regierungen der Mitgliedstaaten haben bis Ende 2002 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Die EU-Freisetzungsrichtlinie kümmert sich hauptsächlich um die Umweltverträglichkeit gentechnisch manipulierter Organismen. Die Sicherheitsbewertungen der Lebensmittelproduktion werden durch die Novel Food-Verordnung bestimmt, die seit 1997 für alle Mitgliedstaaten der EU verbindlich ist. Sie legt fest, nach welchen Kriterien gentechnisch veränderte Lebensmittel für den Markt zugelassen werden. Auch für Lebensmittel, die entsprechende Zusatzstoffe enthalten, muss auf wissenschaftlicher Basis der Nachweis erbracht werden, dass sie gesundheitlich unbedenklich sind.
Die Novel Food-Verordnung schreibt ebenfalls die Kennzeichnung des "Gen-Foods" vor.

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Seiten in diesem Artikel:
Seite  1:  Genetik und Recht – Ein Überblick
Seite  2:  Die biotechnologische Forschung
Seite  3:  Grüne Gentechnik – Landwirtschaft, Ernährung, Umwelt
Seite  4:  Reproduktive Gentechnologie
Seite  5:  Vorreiter Großbritannien?
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