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Schuldanerkenntnis beim Notar ist für Arbeitnehmer verbindlich

AFP VOM 22.7.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 1845 Aufrufe
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Schuldanerkenntnis

Angestellter hatte über 100.000 Euro an Pfandbons unterschlagen

Gibt ein Arbeitnehmer vor einem Notar eine Unterschlagung oder anderes Fehlverhalten zu, kann er später davon kaum noch abrücken. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt wies am Donnerstag die Klage eines Einzelhandelskaufmanns ab, der Unterschlagungen von insgesamt über 100.000 Euro eingeräumt hatte. (Az: 8 AZR 144/09)

In einem Getränkemarkt in Südbayern stellte die Handelskette Edeka immer wieder erhebliche Fehlbestände an Leergut fest. Schließlich installierte sie eine für den Arbeitnehmer nicht sichtbare Videokamera. Eine Auswertung der Bilder belegte, dass ein Verkäufer mehrfach Geld aus der Kasse genommen und durch gefälschte Pfandbons ersetzt hatte.

Innerhalb von drei Tagen beliefen sich die Unterschlagungen auf insgesamt 1120 Euro. Nach einem ersten Gespräch räumte der Verkäufer die Unterschlagung von "wenigstens 110.000 Euro" innerhalb von vier Jahren ein, später vor dem Notar von 113.750 Euro. 200 Euro sollte der Arbeitnehmer monatlich zurückzahlen.

Bei seiner Klage argumentierte der Verkäufer, das Schuldanerkenntnis sei sittenwidrig zustande gekommen. Er sei bedrängt worden und habe quasi in einer Notlage unterschrieben. Doch das BAG ließ dies nicht gelten: Bedenken habe der Arbeitnehmer vor seiner Unterschrift gegenüber dem Notar geltend machen können. Die Höhe des Schadens sei sogar eher vorsichtig berechnet worden. Und auch mit einer Strafanzeige habe Edeka angesichts der eingeräumten Unterschlagungen drohen dürfen.

22. Juli 2010 - 17.01 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010




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