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Bundesregierung will Rechte von Opfern in Strafverfahren stärken

AFP VOM 5.11.2003 | Nachrichten - Nachrichten | 1694 Aufrufe
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Opferschutz, Opfer, Verbrechensopfer

Die Bundesregierung will den Opferschutz reformieren und dabei vor allem die Rechte von Verbrechensopfern in Strafverfahren stärken. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf. Damit solle den Opfern die Bewältigung der oft traumatischen Erinnerungen an eine Straftat erleichtert werden, erklärte Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) in Berlin. Gerade die Gerichtsverfahren, in denen die Betroffenen unmittelbar mit der Tat und dem Täter konfrontiert würden, stellten eine große Belastung dar. Dem Gesetzentwurf zufolge sollen Opfer bestimmter Straftaten, zum Beispiel Sexualverbrechen, nicht mehr doppelt vor Gericht aussagen müssen. Außerdem soll die Möglichkeit ausgebaut werden, Zeugen per Video-Standleitung zu vernehmen. Weiter sollen Klagen auf Schadenersatz erleichtert werden.

5. November 2003 - 14.11 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2003




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