Gericht erlaubt Politik-Kommentare der Industrie- und Handelskammern
AFP VOM 24.6.2010 | Nachrichten - Vor Gericht | 1456 Aufrufe Mehr zum Thema:Meinungsfreiheit, IHK
Aber nur zuständige Gremien dürfen sich äußern
Die Industrie- und Handelskammern (IHK) dürfen sich auch zu politischen Fragen äußern - soweit die Interessen der regionalen Wirtschaft berührt sind. Solche Äußerungen müssten allerdings möglichst objektiv und von den in der IHK zuständigen Gremien gebilligt sein, heißt es in einem am Donnerstag bekanntgegebenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. (Az: 8 C 20.09)
Damit gab das Bundesverwaltungsgericht einem Lokalpolitiker der Linken in Kassel recht. Er ist Inhaber eines Kasseler Reisebüros und daher Zwangsmitglied in der IHK Kassel. Diese hatte sich 2004 gemeinsam mit anderen hessischen Kammern in der "Limburger Erklärung" zu Themen wie Bildung, Forschung, Energie und Verkehr geäußert. Auf die Klage des Reisebüros hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof 2009 verschiedene Äußerungen, etwa die Forderung nach Studiengebühren, als unzulässig gerügt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat nun einerseits den Meinungsspielraum der Industrie- und Handelskammern weiter gefasst. Zulässig seien auch Äußerungen zu Themen, die die Wirtschaft nur "im Randbereich" berühren. Der kommentierte Sachverhalt müsse lediglich "nachvollziehbare Auswirkungen" auf die Wirtschaft im jeweiligen IHK-Bezirk haben.
Angesichts der Pflichtmitgliedschaft aller Gewerbetreibenden in ihrer örtlichen IHK seien solche Äußerungen aber nur zulässig, wenn sie von den satzungsmäßig zuständigen Gremien gebilligt wurden. Die "Limburger Erklärung" sei aber bereits veröffentlicht worden, ehe die Vollversammlung der IHK Kassel sie genehmigt habe. "Das macht sie auch unabhängig von ihrem Inhalt rechtswidrig", urteilte das Bundesverwaltungsgericht.
Bundesweit gibt es 80 Industrie- und Handelskammern mit zusammen 3,6 Millionen Mitgliedern. Gewerblichen Unternehmen ist die Mitgliedschaft gesetzlich vorgeschrieben. Daran besteht heftige Kritik, rechtlich hatte die Pflichtmitgliedschaft bislang aber Bestand.
24. Juni 2010 - 13.46 Uhr
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