Kaltakquise / Ausnutzung Google mit SEO-Adresseintrag-Fake

Mehr zum Thema: Vertragsrecht, Vertrag, unseriös, Telefonwerbung, Spam, Kaltakquise
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Typische Merkmale, an denen Sie unseriöse Vertragsgestaltungen sofort erkennen können und wie Sie „Unfälle“ schadensvermeidend erledigen. Eine Serie von Ratgeberartikeln - Erster Teil:

Kein seriöses Unternehmen, das selbstbewusst nützliche Waren und Dienste zu angemessenen Preisen im Markt anbietet, hat es nötig, Kunden über unverlangte Telefonwerbung, Spam-Zusendungen oder gar unangekündigte „Hausierbesuche“ anzuwerben.

In jedem Fall und auch bei Unternehmen ist dieses vorgehen, die so genannte „Kaltakquise“ gemäß § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) illegal.

Stefan Musiol
Partner
seit 2009
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz
Heideweg 29f
22952 Lütjensee b. Hamburg
Tel: 041549888853
Tel: 09119601919
Web: https://strategie-unternehmen.de
E-Mail:
Vertragsrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht
Preis: 120 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Egal wie „kostenfrei“ und außerordentlich das Angebot ist, und von welchem bekannten Unternehmen (häufig missbraucht wird „Google“) angeblich angerufen wird, es ist immer das einzig richtige, bei Werbeanrufen sofort aufzulegen.

Häufig wird damit auch auf ein angeblich bestehendes Vertragsverhältnis mit einem solchen oder einem nicht verständlich genannten Unternehmen Bezug genommen. Dann kann man – wenn man sicher gehen will – um die an sich generell übliche Kontaktaufnahme per E-Mail und Angabe der angeblichen Vertragsnummer bitten.

Denn kein seriöses Unternehmen hat Belästigungsanrufe nötig, dafür sind alle unseriösen auf unlautere Methoden angewiesen.

Praktiziert wird diese Methode derzeit von Abzockern, die als „Google“ irgendeine nötige Vertragsverlängerung behaupten und dann nach irgendwelchen, meist unverständlichen Angaben die angeblich laufenden oder geänderten Vertragskonditionen über Bandaufnahme bestätigen lassen wollen.

Was allerdings folgt, ist die Vertragsbestätigung in einer völlig sinnlosen Adressensammlung auf der unbekannten Webseite des Anbieters – also nichts als ein neuer Aufguss der Uralt-Adresseintrags-Trickserei über eine angeblich nur Bestätigung oder Korrektur der Unternehmensadresse mit „Kleingedrucktem“ auf dem unverlangt zugesendeten Werbefax.

Erfahrungsgemäß können auch durchaus erfahrene Mitarbeitende in Unternehmen Opfer einer derartigen Masche werden, wenn sie müde oder „auf dem falschen Fuß“ erwischt werden. Denn Anrufer der spezialisierten Callcenter gehen systematisch mit einigen täuschenden Psychotricks vor. Es gibt also keinen Grund, aus irgendwelchen Schamgefühlen nachzugeben. Dies wäre nicht nur selbstschädigend, sondern auch grob unsolidarisch. Denn so nährt man dies Betrugsmaschen, anstatt ihnen endlich und dauerhaft den finanziellen Boden zu entziehen.

Auf „Zuruf“ oder Protest lassen solche Anbieter Opfer natürlich nicht aus ihrem Netz und beharren meist auf ihrem „Beweis“ über die geschnittene Tonbandaufnahme vom Telefonat. Ein in der Regel mit dem Anbieter verbundenes, genauso unseriöses „Inkassounternehmen“ übernimmt schnell und setzt die Belästigungen fort.

Wer sich dies ersparen will, kann gegenüber dem ersparten Ärger und Schreibaufwand sicher günstigeren Abwehrdienst in Anspruch nehmen.

Bisher konnten wir derartige Forderungen aus dem Bodensatz der angebotenen Onlinedienste in jedem Fall mit einem rechtlich substanziell und ausführlich begründeten Brief abschließend abwehren. Darin machen wir dem Anbieter unter anderem neben den passenden, wirksamen Erklärungen klar, warum ein Vorgehen gegen unsere Auftraggeber am Ende für ihn sehr teuer würde.

Da wir entsprechende Fälle nie einmalig bearbeiten, können Aufwand und Vergütung für unsere Mandanten stets überraschend niedrig und außer Verhältnis zu dem Aufwand jeglichen Selbstversuchs gehalten werden. Außerdem sind wir bei den meisten Betreibern von „Abzockmaschen“ damit auch gut bekannt.

Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
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