Die wichtigsten Tatsachen über Girokonten
Mehr zum Thema: Bankrecht, Girokonto, Bankgebühren, Überweisung, OnlinebankingOnline-Banking - wie (un)-sicher ist es wirklich?
Wie einfach es klingt: Man wählt das Internet an, geht auf die Homepage seiner Bank, gibt sämtliche Daten ein, bestätigt sie mit ein paar Geheimzahlen und erledigt alle Überweisungen mal eben vom Sofa aus. Online-Banking ist unbestritten eine der bequemsten Möglichkeiten, seine Bankgeschäfte zu erledigen. Es kursieren viele Gerüchte hinsichtlich der Sicherheit des Online-Banking. Wer sich nicht in den neuesten Sicherheitsstandarts auskennt, zweifelt noch an der Datensicherheit.
Andererseits hört man nie von negativen Zwischenfällen. Werden sie verschleiert - oder läuft Onlinebanking am Ende doch glatter als erwartet?
Eine Tatsache ist, dass für Kunden einer Bank, die ihre Geschäfte über das Internet erledigen, künftig die Beweislast entfällt, wenn ein Bankgeschäft nicht korrekt abgewickelt worden ist oder Verdacht auf Manipulation besteht. Üblich ist bei einer Falschabwicklung von Geschäften normalerweise, dass der Kunde zu beweisen hat, dass ihn keine Schuld trifft. Gelingt ihm das nicht, dann haftet er selbst. In Zukunft übernimmt also die Bank das Risiko durch die Übernahme der Beweislast. Das Kreditinstitut BFG Bank begründet seine verbraucherfreundliche Regelung damit, dass das moderne Online-Banking absolut sicher sei. Diese Einschätzung resultiere aus ihrer einjährigen Erfahrungen beim Einsatz des Sicherheitsstandards HBCI (Homebanking Computer Interface). Es seien bisher keinerlei Störungen aufgefallen.
Mittlerweile sind wohl auch andere Banken dem Beispiel der Umkehr der Beweislast gefolgt. Einzelheiten finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrer Bank oder fragen Sie ihren Berater.
Bisher sind aber nur Online-Geschäfte möglich, die nicht unter § 126 BGB fallen.- Dieser Paragraf regelt die eigenhändige Unterschrift : Gewisse Rechtsgeschäfte erhalten nur Gültigkeit, wenn sie von den Beteiligten eigenhändig unterschrieben werden.
Überweisungen, Daueraufträge, Kontoauszüge etc. kann man nur deshalb Online abwickeln, weil für diese Geschäfte eben keine eigenhändige Unterschrift zwingend verlangt wird. Diese leistet man dann, wenn man das Online-Banking beantragt. Für die Bestellung des Online-Banking nämlich, oder für den Abschluss eines Bausparvertrages zum Beispiel, muss man noch auf einem herkömmlichen Blatt Papier unterschreiben.
Dieses soll sich jedoch mit der Einführung der so genannten elektronischen Unterschrift bald ändern. Mehr dazu lesen Sie hier.