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Haftung für Fluggepäck auf rund 1300 Euro begrenzt
AFP VOM 6.5.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 1502 Aufrufe Mehr zum Thema:Fluggepäck
EuGH: Obergrenze gilt für alle Schäden zusammen
Die Haftung von Fluggesellschaften für das Gepäck ist auf gut 1300 Euro begrenzt. Für nicht gesondert versichertes Gepäck ist dies die Gesamtobergrenze für alle Schäden, urteilte am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Flugpassagiere können demnach diesen Betrag nicht getrennt für den direkten Schaden sowie für indirekte und immaterielle Schäden geltend machen. (Az: C-63/09)
Im Streitfall war ein Spanier von Barcelona nach Porto geflogen, sein dabei aufgegebener Koffer ging verloren. Bei der Fluggesellschaft machte er einen Wert für Koffer samt Inhalt von 2700 Euro geltend, zusätzlich 500 Euro für immaterielle Schäden.
Die Haftung von Fluggepäck richtet sich nach dem Abkommen von Montreal aus dem Jahr 1999. Sie war demnach zum Zeitpunkt des Fluges je Fluggast begrenzt auf 1000 sogenannte Sonderziehungsrechte, eine Kunstwährung des Internationalen Währungsfonds. Das entspricht heute rund 1170 Euro. Dabei ist nach dem Wortlaut des Abkommens aber nicht eindeutig, ob dies insgesamt, oder jeweils einzeln für materielle und immaterielle Schäden gilt. Seit Ende vergangenen Jahres gelten 1131 Sonderziehungsrechte als neue Obergrenze, dies entspricht rund 1300 Euro.
Wie nun der EuGH entschied, ist dies die Gesamtgrenze für den Verlust oder die Beschädigung von Gepäck. Das Abkommen erlege den Fluggesellschaften "strenge" Haftungspflichten auf, im Gegenzug habe es die Höhe aber klar begrenzen wollen. Das diene auch einer schnellen Auszahlung. Zudem wies der EuGH darauf hin, dass nach dem Abkommen Passagiere beim Aufgeben ihres Gepäcks einen höheren Wert angeben und die Haftung durch einen Zuschlag entsprechend anheben können. Für ihr Handgepäck sind Fluggäste weitgehend selbst verantwortlich.
6. Mai 2010 - 18.38 Uhr
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