Recht 2.0: Stalking bei Facebook & Co.

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Am 8. März 2008 fiel die damals 24jährige Britin Katie Piper in London einem Säureattentat zum Opfer, das ein abgewiesener Facebook-Verehrer angestiftet hatte. Sie lernte den Mann einige Zeit zuvor bei Facebook kennen und traf sich mit ihm in einem Hotel, wo er sie 8 Stunden lang schlug, quälte und vergewaltigte. Sie zeigte ihn aus Scham nicht an und er nahm wieder Kontakt zu ihr auf, um sich erneut mit ihr zu treffen. Angeblich wollte er sich entschuldigen und Katie ließ sich heraus locken. Sie war ein sehr hübsches Mädchen und arbeitete vor dem Säureanschlag als Model und TV-Moderatorin. Der Stalker hat sie sich bei Facebook ausgesucht und sie in sein Real Life geholt. Das ist nicht schwer, wenn jemand es versteht, sich im Internet an eine andere Person heran zu pirschen. Stalker sind Jäger.

Juristische Definitionen

Bei Stalking handelt es sich um eine fortgesetzte Verfolgung, Belästigung oder Bedrohung einer anderen Person gegen deren Willen. Durch das Internet und insbesondere die Entwicklungen im Web 2.0, machen Stalker sich diese zu eigen. Sie belästigen reale Personen ganz systematisch und können dabei sogar anonym bleiben. Beim Cyberstalking kommt es inzwischen zu folgenden Vorgehensweisen der Täter: sie entwickeln häufig sogenannte Fake-Profile und legen sich möglichst mehrere Accounts zu. Sie gehen in Internetforen und in Social Media Networks, um dort Ihre Opfer, bei denen es sich nach wie vor um ca. 80% Frauen und Mädchen handelt, aufzureißen. Das ist nicht schwer, da sich das Paarungsverhalten nicht nur in jüngeren Generationen überwiegend online abspielt. Es sind sogar Stalkingfälle bekannt geworden, die es auf vermeintlich seriösen Business-Plattformen wie XING gegeben hat und noch gibt. Das Internet ist eine Spielwiese für Gestörte aller Art. Dem Online-Stalker, der oftmals gar keine persönliche Beziehung zu seinem Opfer haben will, geht es in erster Linie darum, Macht und Kontrolle auszuüben. Er sitzt sicher an seinem Computer, kennt sich sehr gut mit den technischen Möglichkeiten des Internet aus und spielt sein Spiel mit den Sehnsüchten und Ängsten der Opfer. Hierzulande gibt es noch keine Gerichtsentscheidungen, die sich mit Cyberstalking befassen. Außergerichtlich können harmlosere Fälle auch nur dann unterbunden werden, wenn die Anonymität im Web aufgehoben werden kann und die Betroffenen sich frühzeitig an Anwälte oder Beratungsstellen wenden.

Gesetzliche Regelungen

Seit dem 1. 1.2002 gibt es das Gewaltschutzgesetz. Dies findet in erster Linie Anwendung, wenn es sich um reales Stalking handelt und Täter und Opfer sich persönlich kennen. Häufig geht es um den Fall, dass der Expartner stalkt. Bedeutungsvoller ist beim Nachstellen im Internet dagegen der seit 31.08.2007 in das Strafgesetzbuch integrierte § 238 StGB. Dieser wird auch „Stalkingparagraph" genannt und regelt in Absatz 1 Nr. 2 konkret das Cyberstalking. Daneben gibt es im StGB weitere Bestimmungen, die zum Tragen kommen könnten.Tatsächlich ist es aber so, dass es zwar zunehmend Anzeigen gibt, es aber selten zu einem Verfahren kommt. Der virtuelle Stalker ist entweder garnicht oder nicht mehr greifbar. Letztendlich kann nur geraten werden, sich im Internet besser zu schützen und zwar durch

  1. Klarheit über den eigenen Auftritt im Internet bei Facebook, StudiVZ oder anderswo;
  2. Kenntnis der jeweiligen technischen Möglichkeiten im Servicebereich;
  3. möglichst keine „fremden Freunde" herein lassen, nur um zu sammeln;
  4. Datensicherheit und Datenschutz optimieren;
  5. Selbstbewußt auftreten;
  6. Beweise aufheben/archivieren;
  7. Zeugen finden und einbinden;
  8. Sofort Anzeige erstatten.

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