Schwangerschaftsberatungsstellen haben Anspruch auf hohe Zuschüsse
AFP VOM 3.7.2003 | Nachrichten - Nachrichten | 2759 Aufrufe Mehr zum Thema:Schwangerschaftskonfliktberatung, Schwangerschaftsberatung, Schwangerschaft, Beratungsstellen
- Bundesgericht: Förderung von "mindestens 80 Prozent"
Die Länder dürfen ihre Verantwortung für die Schwangerschaftskonfliktberatung nicht den Trägern der Beratungsstellen zuschieben. Wie am Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht in Berlin entschied, haben die anerkannten Beratungsstellen Anspruch auf eine "angemessene Förderung" in Höhe von "mindestens 80 Prozent ihrer notwendigen Personal- und Sachkosten". (Az: 3 C 26.02)
Eine Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Schwangerschaftskonfliktberatung der Caritas in Niedersachsen hatte 1997 bei der Bezirksregierung Hannover einen Zuschuss in Höhe der Hälfte ihrer Kosten von insgesamt umgerechnet gut 33.200 Euro beantragt. Behörde verwies auf die Landesvorschriften und wollte danach nur umgerechnet 2450 Euro bezahlen. Damit wollte sich die Beratungsstelle nicht begnügen und zog vor Gericht. Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab, das Oberverwaltungsgericht sprach der Caritas bis zur Hälfte ihrer Kosten zu.
In oberster Instanz ging nun das Bundesverwaltungsgericht darüber noch deutlich hinaus: Nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz liege der Versorgungsauftrag für die Beratung beim Staat. Daran ändere sich nichts, wenn die Beratung durch private und gemeinnützige Träger ausgeführt werde. In jedem Fall müsse der Staat für ein ausreichendes Netz an Beratungsstellen mit verschiedener weltanschaulicher Ausrichtung sorgen. Die hierfür notwendigen Kosten müsse der Staat daher auch "im Wesentlichen selbst tragen". Die für ein solches Netz erforderlichen Beratungsstellen hätten einen "unmittelbar durchsetzbaren Rechtsanspruch" auf das Geld.
Zur Begründung verwies das Gericht weiter auf die Pflicht des Staates, das ungeborene Leben zu schützen. Dabei habe er sich dafür entschieden, dies durch Beratung statt durch Strafdrohung zu tun. Auch deshalb dürfe der Staat das Netz wohnortnaher Beratungsstellen nicht durch unzureichende Zuschüsse gefährden.
Die Caritas begrüßte das Urteil. Es gehe nicht nur finanziell "weit über die bisherige Rechtsprechung hinaus", sondern betone gleichzeitig "den Lebensschutz als staatliche Aufgabe", sagte der Sprecher des Caritasverbandes für die Diözese Osnabrück, Roland Knillmann. Allerdings gelte das Urteil wohl nur für das staatliche System der "Konfliktberatung mit Beratungsschein". Aus diesem System waren die katholischen Beratungsstellen nach Einschaltung des Vatikans zum Jahresbeginn 2001 ausgeschert, die Förderung wird in den Bundesländern seitdem unterschiedlich gehandhabt.
Das Land Niedersachsen habe danach die Anerkennung der Caritas-Beratungsstellen zurückgenommen und zahle kein Geld mehr, sagte Knillmann. Hierzu sei ein weiteres Verfahren der Caritas in Leipzig anhängig. Unabhängig davon hat - wie alle anderen anerkannten Beratungsstellen - die katholische Laienorganisation Donum Vitae Anspruch auf die Förderung. Sie war gegründet worden, um ungeachtet der kirchlichen Entscheidungen weiterhin katholische Beratungsstellen innerhalb des staatlichen Systems anzubieten.
3. Juli 2003 - 16.26 Uhr
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