Die wachsende Bedeutung der Mediation im Rechtsschutz

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Immer mehr Rechtsschutzversicherer verankern Mediation in ihren Verträgen

Die wachsende Bedeutung der Mediation im Rechtsschutz

Unter den Versicherern in Deutschland herrscht harte Konkurrenz, die sich im Zuge der Wirtschaftskrise noch verschärft hat. Es gilt, Kosten zu sparen. Logische Konsequenz ist da die Reaktion des Kölner Rechtsschutzversicherers ROLAND. Laut einer Pressemitteilung vom November 2009 [1] .plant das Unternehmen, die Möglichkeit eines Mediationsverfahrens als schnelle und kostengünstige Alternative zum Rechtsstreit auf mehr Produkte als bisher auszuweiten.

Damit reiht sich eine weitere Versicherung in die Reihen derer ein, die das enorme Einsparungspotential von Mediation erkannt haben. Eine Mediation ist vor allem in Konflikten günstiger, in denen das Gesetz aufgrund des hohen Streitwertes über 5000 Euro die Notwendigkeit einer anwaltlichen Vertretung vor Gericht vorsieht. Und dieser Wert wird z. B. bei Arbeits-, Bau- oder Mietrechtssachen schnell erreicht. Die Parteien einer Mediation bezahlen den Mediator, der gewöhnlich nach Stunden oder Tagespauschalen abrechnet. Das Stundenhonorar eines Mediators liegt zwischen 130 und 300 Euro. Hinzukommen können noch die Kosten für die rechtliche Beratung der Parteien, da dies nicht Teil der Tätigkeit des Mediators ist.

Mediationen wirken sich für Versicherer und Beteiligte kostensparend aus, weil die Ergebnisse durch die Parteien selbst entwickelt werden. Dadurch ist die Akzeptanz unter den Beteiligten enorm hoch. Die durch das Gericht getroffene Entscheidung stellt die Kontrahenten oft nur kurzfristig zufrieden, der Konflikt entbrennt erneut und Folgeprozesse sind vorprogrammiert, finanziert durch die Rechtsschutzversicherung.

Weiterer Pluspunkt von Mediationsverfahren ist ihre Schnelligkeit. Da die Parteien die Termine selbst bestimmen können, kann eine Mediation innerhalb weniger Wochen durchgeführt werden. Der direkte Austausch und die kurze Distanz zwischen Parteien und Mediator ermöglichen schnelles Handeln. Häufig reichen zwischen vier und acht Sitzungen aus, bis die Parteien die Abschlussvereinbarung unterzeichnen. Auf dem Gerichtsweg kann es durchaus Jahre dauern, bis ein rechtskräftiges Urteil ergangen ist.

Trotz dieser starken Argumente für eine Abkehr vom klassischen gerichtlichen Streitweg hat sich das alternative Konfliktlösungsverfahren in der breiten Bevölkerung noch nicht herumgesprochen. Umso begrüßenswerter ist es deshalb, wenn die Rechtsschutzversicherungen das Potential von Mediation erkennen und ihren Kunden die Möglichkeit bieten, ein Mediationsverfahren anstelle eines Rechtsstreits auszuprobieren. Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten kritisiert zwar im Beitrag der Financial Times Deutschland vom 2. Februar 2010 [2] ., dass erst die Hälfte der Rechtsschutzversicherungsgesellschaften in Deutschland Mediation anbiete. Aus einem anderen Blickwinkel betrachtet wollen derzeit jedoch aber bereits die Hälfte aller Rechtsschutzversicherungen in Deutschland ihre Kunden mit den Vorteilen von Mediation vertraut machen.

Fazit: Mediation ist bei Rechtsschutzversicherungen auf dem Vormarsch, weil sie kostensparend und zeiteffizient ist. Der Versicherungsnehmer tut deshalb gut daran, seine Versicherung anzusprechen, ob sie in seinem Fall die Kosten für ein Mediationsverfahren übernimmt.



[1] FAZ vom 27.11.2009, S. 20

[2] Krieger, Friederike, FTD vom 2.2.2010: Einigung ohne Richter

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