Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig
AFP VOM 29.1.2001 | Nachrichten - Neue Urteile | 8732 Aufrufe Mehr zum Thema:GbR, Gesellschaft, bürgerlichen, Rechts
- BGH: Gesellschaft kann künftig als solche verklagt werden
Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) können künftig in Rechtsstreitigkeiten als klagende Partei auftreten oder selbst verklagt werden. Nach einen in Karlsruhe verkündeten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ist es in einem Zivilprozess gegen eine GbR nicht mehr nötig, jeden einzelnen Gesellschafter zu verklagen, wenn etwa das Vermögen der Gesellschaft vollstreckt werden soll.
Bislang führte die Klage gegen sämtliche Gesellschafter laut BGH zu "erheblichen praktischen Problemen", wenn sich etwa zahlreiche Baufirmen zu einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zusammengeschlossen hatten und sich deren Mitgliederbestand kontinuierlich veränderte. Ein Urteil gegen einen einzelnen Gesellschafter ist nur noch dann nötig, wenn auch dessen Privatvermögen vollstreckt werden soll. (AZ: II ZR 331/00)
Laut BGH haften die Gesellschafter während der Zeit ihrer Zugehörigkeit zur GbR für vertragliche Verbindlichkeiten auch persönlich mit ihrem privaten Vermögen. Die GbR ist die einfachste Form einer Personengesellschaft. Sie kommt häufig im Kleingerwerbe vor, sowie bei Sozietäten von Ärzten, Rechstanwälten, Freiberuflern und vor allem bei der Kooperation von Arbeitsgemeinschaften (ARGE) im Baubereich.
Im zu Grunde liegenden Fall hatte das Oberlandesgericht Nürnberg die Klage gegen eine ARGE als unzulässig abgewiesen und Klagen gegen jeden der Gesellschafter gefordert. Der BGH erklärte nun die GbR für prinzipiell rechts- und parteifähig und hob damit das Nürnberger Urteil auf.
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