
Gerichtsverfahren um strittige Fragen des internationalen Handels- und Wirtschaftsverkehrs sollen in Deutschland auch auf Englisch geführt werden können. Eine entsprechende Gesetzesinitiative wollen die Landesregierungen Nordrhein-Westfalen und Hamburg im Februar gemeinsam in den Bundesrat einbringen, wie das Justizministerium in Düsseldorf und die Hamburger Justizbehörde mitteilten.
Der entsprechende Gesetzesentwurf sieht die Einrichtung spezieller Kammern an ausgewählten deutschen Landgerichten vor, die große Wirtschaftsprozesse mit grenzüberschreitendem Charakter komplett auf Englisch verhandeln. Bisher ist Deutsch hierzulande die einzige zugelassene Verfahrenssprache. Nach Angaben des nordrhein-westfälischen Justizministeriums scheuten Firmen und Anwälte aus dem Ausland deshalb davor zurück, Deutschland als Gerichtsstand zu akzeptieren.
Bedeutende rechtliche Wirtschaftsstreitigkeiten würden bislang meist im englischsprachigen Ausland ausgetragen. Die Festlegung auf Deutsch als Gerichtssprache sei nicht nur ein Standortnachteil für die erstklassige Justiz hierzulande, sondern auch für Unternehmen, erklärte Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU). Sie müssten ihre Interessen permanent im Ausland in einem ihnen oft unvertrauten Rechtssystem verteidigen. In Nordrhein-Westfalen hatten zu Jahresbeginn vier Landgerichte im Rahmen eines Pilotprojekts die Möglichkeit eröffnet, internationale Handelsfragen auf englisch zu verhandeln.
Hamburgs Justizsenator Till Steffen (GAL) erklärte, Englisch spiele in rund einem Drittel der Wirtschaftsverfahren vor den Kammern für Handelssachen eine Rolle. "Die internationale Wirtschaft spricht Englisch", erklärte er. Die Hansestadt sei mit spezialisierten Richtern und Anwälten bereits heute international ausgerichtet. Durch die Möglichkeit englischer Prozesse im Inland steige zugleich die Rechtssicherheit für deutsche Unternehmen, betonte Steffen.
26. Januar 2010 - 17.12 Uhr
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