Illegaler Musikdownload, Eltern haften für ihre Kinder…

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… und Frauen für ihren Ehemann!?

Die Rechtsprechung zur Haftung bei illegalen Downloads ist uneinheitlich. Nach einer aktuellen Entscheidung des OLG Köln ( Urteil vom 23.12.2009 - 6 U 101/09) wurde eine Frau verurteilt die Abmahnkosten der Musikfirmen zu zahlen, da von ihrem Computer Musiktitel unerlaubt zum Download angeboten worden waren.

Die Anschlussinhaberin haftet für diese illegalen Handlungen, so das Gericht, insbesondere weil sich die Frau, die mit ihrem Ehemann und zwei Söhnen zusammenlebte, nicht dazu geäußert hatte, wer die Dateien angeboten haben könnte. Ihre Kinder? Ihr Ehemann?

Außerdem habe die Mutter der Kinder auch nicht beweisen können, dass sie ihren elterlichen Überwachungspflichten nachgekommen sei. Ein Schlichtes Verbot Musik aus dem Internet herunterzuladen oder Titel über Tauschbörsen anzubieten genügt nicht, so das OLG Köln. Wenn den Kindern freie Hand gelassen werde, ohne sie zu überprüfen, dann besteht gegen den Anschlussinhaber ein Anspruch.

Anders entscheid in einem ähnlich gelagerten Fall zwar das Oberlandesgericht Frankfurt   ( Beschluss vom 20.12.2007 - 11 W 58/07). Danach besteht eine Überwachungspflicht der Nutzer nur dann, wenn es „konkrete Anhaltspunkte" gibt, dass sie den Anschluss zu Rechtsverletzungen missbrauchen.

Dennoch ist wegen der uneinheitlichen Rechtsprechung Vorsicht geboten, wenn Sie Ihre Kinder ohne Kontrolle im Internet surfen lassen.

Sorgen Sie daher möglichst für technische Sicherungen wie etwa eine Firewall, die den Download verhindert oder richten Sie Benutzerkonten mit beschränkten Rechten ein. Das hilft dann auch vor Gericht, um Ihre Kontroll- und Überwachungspflicht darzulegen.

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