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Abmahnung durch Rechtsanwalt Lihl für Firma EuroVideo Bildprogramm GmbH wegen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing an dem Werk Tripping the Rift – The Movie

Von Rechtsanwältin Regine Filler
17.12.2009 | Ratgeber - Urheberrecht | 2515 Aufrufe
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Abmahnung, Tauschbörse, Urheberrecht

Rechtsanwalt Lihl mahnt nun auch im Auftrag der EuroVideo Bildprogramm GmbH wegen Urheberrechtsverletzung in Peer-to-Peer Netzwerken an dem Werk Tripping the Rift – The Movie ab. Hintergrund der Abmahnung ist eine behauptete Urheberrechtsverletzung in einer so genannten Tauschbörse im Internet (z.B. Kademlia [Vuze, eMule], Gnutella [LimeWire, Gtk-Gnutella, Phex], Gnutella2 [Shareaza], FastTrack [Kazaa Lite K++], BitTorrent, eKad, eDonkey, StealthNet, I2Phex, GNUnet, Freenet). Urheberrechtlich geschütztes Material sei unberechtigt zum download bzw. upload zur Verfügung gestellt worden. Dieser urheberrechtliche Verstoß soll durch eine Antipiracy-Firma beweissicher dokumentiert worden sein.

 

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Von Rechtsanwältin
Regine Filler
Göttingen
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Markenrecht, Internet und Computerrecht, Wettbewerbsrecht, Domainrecht, Urheberrecht

Rechtsanwalt Lihl fordert für die EuroVideo Bildprogramm GmbH die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit der Verpflichtung für jede zukünftige Rechtsverletzung an die EuroVideo Bildprogramm GmbH eine hohe Vertragsstrafe zu zahlen und grundsätzlich die Zahlung einer pauschalen Summe für Schadenersatz, Kosten der Inanspruchnahme des Rechtsanwalts sowie Kosten zur Datenermittlung.

 

Ob die Abmahnung in Ihrem Fall berechtigt erfolgte, kann nur anhand des Einzelfalles beurteilt werden. Es sollte eine juristische Überprüfung der zivilrechtlichen Forderungen und ein Entgegentreten, vornehmlich hinsichtlich der geforderten Höhe des Schadensersatzes geprüft werden. Vor diesem Hintergrund kann auch nicht empfohlen werden eine Standartvariante aus dem Internet zu verwenden. Einer vorschnellen und übereilten Unterzeichnung der strafbewehrten Unterlassungserklärung raten wir ab. Auch um Folgeabmahnungen zu vermeiden und die Angelegenheit kurzfristig und möglichst kostengünstig zu erledigen, empfiehlt sich die Einholung eines kompetenten Rechtsrats. Häufig gelingt eine Forderungsabwehr oder eine erhebliche Forderungsreduzierung sowie die Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens.

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