Inhalt nach Themen
Ex-Weggefährte verklagt Lindenberg wegen Urheberrechtsstreit - 1/1
AFP vom 16.12.2009   1425 Aufrufe    Leserwertung: 0,0 (0 User) Sterne Bewertung Leser
Rubrik: Nachrichten - Vor Gericht

Ex-Weggefährte verklagt Lindenberg wegen Urheberrechtsstreit

Keine Aussicht auf Erfolg für 72-Jährigen

Rockmusiker Udo Lindenberg muss sich vor dem Hamburger Landgericht in einem Urheberrechtsstreit verantworten. Sein früherer Freund und Künstlerkollege Olaf Kübler hat geklagt, um als Mitverfasser der Texte von Lindenberg-Klassikern wie "Alles klar auf der Andrea Doria" oder "Rudi Ratlos" anerkannt zu werden. Mit diesen und anderen Liedern hatte Lindenberg in den 1970er Jahren den Durchbruch geschafft. Ein Urteil wird das Gericht voraussichtlich im Januar verkünden. Es machte aber bereits deutlich, dass die Klage keinerlei Aussicht auf Erfolg hat.




Der heute 72 Jahre alte Kübler, der früher auch zur Besetzung von Lindenbergs Panik-Orchester gehörte, will über mehrere Jahre gemeinsam mit Lindenberg Texte entwickelt und diesen entscheidend inspiriert haben. Lindenberg, der ebenso wie Kübler vor Gericht erschien, bestreitet dies. Er habe möglicherweise einzelne "Sprachfetzen" aufgegriffen, die er bei Unterhaltungen mit diesem und anderen Bekannten in Kneipen aufgeschnappt habe, sagte der 63-Jährige, der wie immer mit Sonnenbrille und Hut erschienen war. Daraus lasse sich aber keine Mitautorenschaft ableiten. "Wir waren alle Sprücheklopfer. Sind wir ja heute noch."

Mehr zum Thema:
Udo Lindenberg   Urheberrecht  

Kübler beharrte dagegen auf seiner Version. Es habe über Stunden mit Lindenberg zusammengesessen und getextet. Er sei sogar Urheber jener "ganz speziellen Sprache", die Lindenbergs Lieder auszeichne. Es gehe ihm dabei um die Anerkennung als Künstler, betonte der 72-Jährige, der bis heute mit eigener Band als Jazz-Musiker aktiv ist. "Ich will das auf meine alten Tage nochmal geklärt haben." Auch sein Anwalt bestritt andere Motive. Sein Mandant habe ein Recht darauf, von Lindenberg offiziell als Mitverfasser akzeptiert zu werden.

Doch nach den Worten des Vorsitzenden Richters Bolko Rachow steht bereits fest, dass sich Kübler nicht durchsetzen wird. Falls Lindenberg einzelne Wörter oder Äußerungen von diesem in Songtexte eingebaut haben sollte, sei das unproblematisch. Für den Kläger gelte aus juristischer Sicht dann nur die Feststellung: "Okay, guter Spruch, aber urheberrechtlich nicht geschützt." Niemand könne ein Urheberrecht für kurze Äußerungen geltend machen. Von einer Mitautorenschaft sei erst dann auszugehen, wenn Texte etwa kontinuierlich gemeinsam erarbeitet worden wären.

16. Dezember 2009 - 13.41 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009


Leserwertung: 
0,0 (von 0) Sterne Bewertung
 Thema bewerten!



Lesezeichen hinzufügen:
Seiten in diesem Artikel:
  • 1) Ex-Weggefährte verklagt Lindenberg wegen Urheberrechtsstreit