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BGH stärkt Autofahrer gegenüber Versicherungen - 1/1
AFP vom 30.4.2003   2270 Aufrufe    Leserwertung: 0,0 (0 User) Sterne Bewertung Leser
Rubrik: Nachrichten - Vor Gericht

BGH stärkt Autofahrer gegenüber Versicherungen

- Reparatur in Markenwerkstatt muss erstattet werden

Versicherungen, die nach einem Verkehrsunfall Reparaturkosten an einem Auto erstatten müssen, dürfen dazu keine kostengünstigen Mittelwerte ansetzen. Die geschädigten Autofahrer haben vielmehr einen Anspruch darauf, ihr Auto in einer markengebundenen Fachwerkstatt reparieren zu lassen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Laut BGH müssen sich Autofahrer von Versicherungen nicht an eine kostengünstigere Werkstatt verweisen lassen.




Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Porsche-Fahrer sein Auto nach einem unverschuldeten Unfall in ein "Porsche-Zentrum" gebracht. Dort wurden die Reparaturkosten einschließlich der Stundensätze auf 30.368,30 Mark (15.527 Euro) geschätzt. Der Besitzer verkaufte dann das Auto unrepariert und machte bei der Versicherung die fiktiven Reparaturkosten geltend. Die Versicherung zahlte jedoch nur 25.425 Mark (13.000 Euro). Begründung: Der Autobesitzer habe keinen Anspruch auf Ersatz der überdurchschnittlich hohen Stundenverrechnungssätze in einer markengebunden Fachwerkstatt. Vielmehr seien die von der DEKRA ermittelten ortsüblichen Sätze zugrunde zu legen.

Der BGH wies dies nun zurück: Ziel der Schadenerstattung sei eine "Totalreparation"; dabei sei der Geschädigte sowohl in der Wahl der Mittel zur Schadenbehebung als auch in der Verwendung des vom Schädiger zu leistenden Schadenersatzes frei. Dies gelte auch für den Ersatz fiktiver Reparaturkosten, so das Gericht. (AZ: VI ZR 389/02)

30. April 2003 - 13.38 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2003


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