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Hessische Schulverweigerer kommen mit Geldstrafen davon

AFP VOM 25.11.2009 | Nachrichten - Nachrichten | 1352 Aufrufe
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Schulpflicht

Landgericht Kassel verurteilt Eltern zu jeweils 60 Euro

Die Eltern einer nordhessischen Schulverweigerer-Familie müssen lediglich eine geringe Geldstrafe zahlen. Das Landgericht Kassel verurteilte das Ehepaar aus dem Werra-Meißner-Kreis am Mittwoch wegen Verletzung der Schulpflicht ihrer Kinder zu einer Geldstrafe von jeweils 60 Tagessätzen zu je einem Euro, also insgesamt 120 Euro für beide Eltern zusammen. Die Staatsanwaltschaft hatte Haftstrafen von jeweils drei Monaten gefordert, die Verteidigung Freispruch.

Das Landgericht erklärte zur Begründung, die Eltern hätten gegen das hessische Schulgesetz verstoßen. Weil noch kein rechtskräftiges Urteil vorliege, könne aber von einer Freiheitsstrafe abgesehen werden. "Hier will sie keiner hinter Gittern sehen", sagte der Richter Jürgen Dreyer. Werde die Schulpflicht weiter verletzt, drohe allerdings eine Freiheitsstrafe. Die geringe Höhe der Geldstrafe begründete das Landgericht mit dem geringen Einkommen der Familie: Sie lebe von nur 1500 Euro im Monat, einschließlich Kindergeld.

Mit den üblichen Schulbüchern unterrichtet das angeklagte Ehepaar seine Kinder bereits seit elf Jahren selbst zu Hause. Dabei berufen sich die kirchlich nicht gebundenen Eltern auf ihr christliches Gewissen: In der staatlichen Schule werde der Mensch zum "Maß aller Dinge" erhoben, Gott spiele keine Rolle. Auch den Besuch einer christlichen Schule lehnt das Ehepaar allerdings ab. Vor Gericht räumte die Staatsanwaltschaft ein, dass die Kinder gut unterrichtet würden. Der älteste Sohn hatte das zweite Halbjahr der zehnten Klasse in einer staatlichen Schule absolviert und dort den Realschulabschluss als Klassenbester mit einem Notendurchschnitt von 1,1 bestanden.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft spielt dies für die Verletzung der Schulpflicht keine Rolle. Weil die Eltern weiterhin uneinsichtig seien, komme nur eine Freiheitsstrafe in Betracht. In einem ersten Verfahren hatte das Landgericht Kassel das Ehepaar 2006 auch zu jeweils drei Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt; diese Urteile hatte das Oberlandesgericht Frankfurt jedoch gekippt.

Mit einem am Dienstag schriftlich veröffentlichten Beschluss hatte demgegenüber das Bundesverwaltungsgericht die Schulpflicht bestätigt. Das Elternrecht gewähre "grundsätzlich keinen Anspruch darauf, die Erfüllung der auf dem staatlichen Erziehungsauftrag beruhenden Schulpflicht durch einen staatlich beaufsichtigten häuslichen Unterricht zu ersetzen", so der Leitsatz der Leipziger Richter. Die Schulpflicht sei notwendig, um den im Grundgesetz verankerten staatlichen Erziehungsauftrag umzusetzen. Es bestehe kein Anspruch der Eltern, diese Pflicht an den jeweils individuellen Verhältnissen zu messen und zu überprüfen (Az: 6 B 27.09).

25. November 2009 - 18.04 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009




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