EuGH: Landwirte müssen Auskunft über verwendetes Saatgut geben
AFP VOM 10.4.2003 | Nachrichten - Europarecht | 1849 Aufrufe Mehr zum Thema:Saatgut, Ackerbau
- Bauernverband sieht nur geringe Kosten
Landwirte, die Ackerbau betreiben, müssen Auskunft geben, ob sie eine geschützte Saatgut-Sorte verwenden. Das ist die Konsequenz eines am Dienstag verkündeten Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg. Danach müssen Landwirte, die geschütztes Saatgut gekauft haben, den Züchter darüber informieren, ob sie ihre Ernte später auch zur Wiederaussaat nutzen (Az: C-305/00). Die Kosten für diesen so genannten Nachbau sind nach Angaben des Deutschen Bauernverbandes (DBV) allerdings gering und liegen bei durchschnittlich knapp vier Euro je Hektar.
Nach europäischem Recht sind gezüchtete Pflanzensorten geschützt und dürfen daher nur mit Lizenz verwendet werden. Für Landwirte besteht allerdings ein so genanntes Landwirte-Privileg: Sie dürfen ihre Ernte aus geschütztem Saatgut ohne neue Lizenz zur weiteren Aussaat verwenden, müssen für solchen "Nachbau" aber an den Züchter eine Entschädigung zahlen. Diese Entschädigungen werden in Deutschland einheitlich von der Saatgut Treuhandverwaltungsgesellschaft eingezogen.
Mit einem Formblatt hatte die Saatgut-Treuhand 1998 von allen Landwirten eine Auskunft über den Nachbau verlangt. Wie nun der EuGH entschied, ist dies unverhältnismäßig und daher unzulässig. Eine solche Auskunft könnten die Züchter nur verlangen, wenn sie einen Anhaltspunkt dafür haben, dass der Landwirt tatsächlich Nachbau betreibt. Ein solcher Anhaltspunkt sei allerdings schon durch den früheren Kauf geschützten Saatguts gegeben.
Als Folge des Luxemburger Urteils seien nun nahezu alle Landwirte in der Pflicht, soweit sie sich nicht auf die Viehzucht beschränken, sagte DBV-Saatgut-Experte Norbert Heim auf Anfrage. Weil alle Landwirte am Fortschritt im Ackerbau teilhaben wollten, habe auch fast jeder in der Vergangenheit geschützte Sorten gekauft. Nach der jüngsten Vereinbarung mit den Herstellern koste der Nachbau 45 Prozent der ursprünglichen Züchterlizenz von durchschnittlich fünf Euro je Doppelzentner.
10. April 2003 - 14.30 Uhr
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