Wer bekommt Prozesskostenhilfe ?
26.6.2000 | Service - Kosten, Gebühren, Versicherungen | 137377 Aufrufe Mehr zum Thema:Prozesskosten, Prozesskostenhilfe
Grundsätzlich müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein, um Prozesskostenhilfe bewilligt zu bekommen:
- Sie müssen einen Prozess führen und können die erforderlichen Kosten nicht aufbringen
- Die Wahrscheinlichkeit, den Prozess zu gewinnen ist nicht nur gering
Das heißt: wollen Sie Ihre Rechte vor Gericht durchsetzen oder diese verteidigen, muss eine hinreichende Aussicht auf Erfolg bestehen.
Bezüglich Ihrer Vermögensverhältnisse ist zu beachten: Prozesskostenhilfe wird nicht bewilligt, wenn die Kosten von einer anderen Stelle übernommen werden. Dies ist z.B. bei Rechtsschutzversicherungen der Fall oder dann, wenn gesetzlich Unterhaltspflichtige für die Kosten aufkommen müssen.
Je nach Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen kann Prozesskostenhilfe auch nur teilweise bewilligt werden.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: ProzesskostenhilfeSeite 2: Wer bekommt Prozesskostenhilfe?Seite 3: Prozesskostenhilfe - Was Sie tun müssenSeite 4: Beispiele der Bewilligung der ProzesskostenhilfeSeite 5: Die Berechnung des einzusetzenden EinkommensSeite 6: Die Höhe der Monatsraten



