Allgemeine Kündigungsfrist

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Vorweg: Einstellverträge kann man grundsätzlich auch mündlich schließen oder sogar durch eine so genannte konkludente Handlung. Ein schriftlicher Vertrag ist keine Voraussetzung für einen wirksamen Einstellvertrag.
In der Reiterszene herrscht allgemein die Auffassung, dass ein Einstell.- bzw. Boxenvertrag binnen eines Monats gekündigt werden kann. Das ist grundsätzlich falsch: Ist zwischen den Parteien keine ausdrückliche Regelung getroffen, so gilt eine Kündigungsfrist - übrigens für beide Parteien - von 3 Monaten, und zwar spätestens am 3. Werktag zum Ende des übernächsten Kalendermonats. Etwas anderes gilt nur, wenn eine Partei aus wichtigem Grund zur fristlosen Kündigung berechtigt ist. Wann ein solcher fristloser Grund vorliegt, richtet sich nach dem, was die Parteien als Leistungsumfang vereinbart haben.

Im Übrigen kann für beide Parteien eine Kündigungsfrist von 3 Monaten nicht interessengerecht sein: Möchte der Stallinhaber sich von einem Querulanten trennen, der Unruhe in die Stallgemeinschaft bringt, oder muss der Einsteller wegen eines Arbeitsplatzwechsel das Pferd umgehend umstellen, so ist die gesetzliche Frist zu lang.

Birgit Raupers
Partner
seit 2002
Rechtsanwältin
Storchenwiese 14
30938 Großburgwedel
Tel: 05139/985 78 25
Web: http://www.kanzlei-raupers.de
E-Mail:
Arbeitsrecht, Handelsrecht, Kaufrecht, Tierkaufrecht

Daher: Schriftlichen Vertrag schließen und eine angemessene Kündigungsfrist (1 oder 2 Monate) vereinbaren.

Birgit Raupers-Weller
Rechtsanwältin
www.rechtundreiter.de
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Seiten in diesem Artikel:
Seite  1:  Was ist ein Einstellvertrag im juristischen Sinn?
Seite  2:  Allgemeine Kündigungsfrist
Seite  3:  Die Möglichkeiten des Stallbesitzers bei ausbleibender Zahlung
Seite  4:  Wann haftet der Stallbesitzer für Schäden am Pferd?
Seite  5:  Für wen haftet der Stallbesitzer?
Seite  6:  Wer muss was beweisen?
Seite  7:  Geschäftsführung ohne Auftrag oder: das Pferd ist krank, der Halter nicht erreichbar
Seite  8:  Exkurs: Hilfe unter Einstellern - das Mitnehmen von fremden Pferden auf die Weide
Seite  9:  Fazit
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