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Krankenkassen müssen Beinamputierten Badeprothese zahlen

AFP VOM 25.6.2009 | Nachrichten - Nachrichten | 2387 Aufrufe
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Prothese

BSG: Kunststoff-Überzüge nicht ausreichend

Die Krankenkassen müssen Beinamputierten eine zusätzliche Prothese für Dusche und Schwimmbad bezahlen. Voraussetzung ist lediglich, dass der Behinderte hinreichend sicher damit umgehen kann, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Anspruch auf eine besondere Prothese für Salzwasser besteht allerdings nicht.

In den drei dem BSG vorliegenden Streitfällen hatten die Kassen eine Versorgung abgelehnt. Schwimmen sei Freizeit und die gesetzliche Krankenversicherung dafür nicht zuständig. Zudem gebe es Kunststoff-Überzüge für die normalen Laufprothesen. Doch die Überzüge sind in ihrem Nutzen nicht gleichwertig, befand das BSG. Zudem diene eine Prothese dem "unmittelbaren Behinderungsausgleich", weil sie das amputierte Bein ersetze.

25. Juni 2009 - 15.21 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009




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