Krankenkassen müssen Beinamputierten Badeprothese zahlen
AFP VOM 25.6.2009 | Nachrichten - Nachrichten | 2387 Aufrufe Mehr zum Thema:Prothese
BSG: Kunststoff-Überzüge nicht ausreichend
Die Krankenkassen müssen Beinamputierten eine zusätzliche Prothese für Dusche und Schwimmbad bezahlen. Voraussetzung ist lediglich, dass der Behinderte hinreichend sicher damit umgehen kann, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Anspruch auf eine besondere Prothese für Salzwasser besteht allerdings nicht.
In den drei dem BSG vorliegenden Streitfällen hatten die Kassen eine Versorgung abgelehnt. Schwimmen sei Freizeit und die gesetzliche Krankenversicherung dafür nicht zuständig. Zudem gebe es Kunststoff-Überzüge für die normalen Laufprothesen. Doch die Überzüge sind in ihrem Nutzen nicht gleichwertig, befand das BSG. Zudem diene eine Prothese dem "unmittelbaren Behinderungsausgleich", weil sie das amputierte Bein ersetze.
25. Juni 2009 - 15.21 Uhr
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