364.854
Registrierte
Nutzer
 www.123recht.net » Nachrichten » International » 65 Jahre Haft für US-Muslimstiftung...

65 Jahre Haft für US-Muslimstiftungschef wegen Hamas-Unterstützung

AFP VOM 27.5.2009 | Nachrichten - Nachrichten | 592 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Hamas, Terror

Ein Gericht in den USA hat den Leiter der einst größten Muslimstiftung des Landes am Mittwoch zu 65 Jahren Haft verurteilt. Der Mann war der erste von fünf im vergangenen November für schuldig befundenen Führungsmitgliedern der "Holy Land Foundation" mit Sitz im US-Bundesstaat Texas, für den das zuständige Gericht in Dallas jetzt das Strafmaß verkündete. Der Mitgründer der Stiftung wurde zu 15 Jahren Haft verurteilt. Das Strafmaß für die übrigen drei wurde im Laufe des Tages erwartet.

Die fünf Angeklagten waren im November in allen 108 Anklagepunkten für schuldig gesprochen worden. Das Gericht hatte es unter anderem als erwiesen angesehen, dass die "Holy Land Foundation" mit insgesamt zwölf Millionen Dollar (gut 8,6 Millionen Euro) die radikalislamische Palästinenserorganisation Hamas unterstützt hatte. Laut Verteidigung floss das Geld hingegen nur für rein humanitäre Zwecke an bedürftige Palästinenser. Die Verteidiger der Stiftung bestritten stets jede Verbindung zur Hamas, die von den USA als Terrororganisation eingestuft wird.

Die "Holy Land Foundation" war eine von mehreren Muslimstiftungen, die nach dem 11. September 2001 von der damaligen Regierung unter dem republikanischen Präsidenten George W. Bush wegen mutmaßlicher finanzieller Unterstützung von Islamisten aufgelöst wurde. Ein erster Prozess gegen die Organisation war im Jahr 2007 gescheitert, weil sich die damaligen Geschworenen nicht auf ein Urteil hatten einigen können.

27. Mai 2009 - 21.25 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009




123recht.net ist Rechtspartner von:

364854
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

109964
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Stefan Specks
Düsseldorf
Zivilrecht, Wettbewerbsrecht, Strafrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht
 Jetzt anrufen 1,79 €/min.*
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Die Sorgerechtsreform ist am 19.05.2013 in Kraft getreten. Väter nicht-ehelicher Kinder haben ein Recht auf das gemeinsame Sorgerecht. Richtig so?