
Dauerhaft kranke Arbeitnehmer können neben ihrem Urlaub gegebenenfalls auch ein damit verknüpftes Urlaubsgeld ansparen. Das Geld wird allerdings erst fällig, wenn der Urlaub gewährt oder ersatzweise ausgezahlt wird, wie am Dienstag das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt urteilte. (Az: 9 AZR 477/07)
Der Kläger ist Kraftfahrer bei einem Holz- und Kunststoff verarbeitenden Betrieb in Rheinland-Pfalz. 2005 erlitt er einen Arbeitsunfall und ist seitdem krank. Nach einem Grundsatzurteil des BAG vom vergangenen März kann er seinen Urlaub ansparen und später nehmen, wenn er wieder gesund ist. Wird das Arbeitsverhältnis vorher aufgelöst, so muss der Arbeitgeber die Urlaubsvergütung auszahlen.
Nach dem neuen Urteil gilt dies auch für ein tariflich mit dem Urlaub verknüpftes Urlaubsgeld, im konkreten Fall 60 Prozent zusätzlich zum Lohn. Allerdings wies das BAG die Klage dennoch ab. Bislang bestehe kein Anspruch auf das Geld, weil der Kraftfahrer seinen Urlaub noch nicht nachgeholt habe und das Arbeitsverhältnis noch nicht beendet sei.
19. Mai 2009 - 17.40 Uhr
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