Der Betrug

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§ 263 [Betrug]

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Betrug ist ein Vermögensverschiebungsdelikt. Geschützt wird das Vermögen.
Jemand wird getäuscht und "verschiebt" daher sein Vermögen: das Opfer gibt oder überweist jemanden Geld oder macht etwas Vergleichbares, das sein Vermögen schmälert. Vielleicht weil er denkt, dafür eine adäquate Gegenleistung zu erhalten oder schon erhalten zu haben. Es muss also eine Täuschungshandlung vorliegen, die einen Irrtum hervorruft. Aufgrund dieses Irrtums kommt es zu einer Vermögensverfügung durch den Getäuschten (Getäuschter und Verfügender müssen identisch sein!), die unmittelbar einen Vermögensschaden hervorruft.

  • Täuschung durch Vorspiegeln falscher bzw. Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen liegt vor, wenn der Täter auf das Vorstellungsbild eines anderen intellektuell einwirkt, mit dem Ziel, diesen über Tatsachen irrezuführen.
    Die Einwirkung kann durch verbale Äußerungen oder durch irreführendes Verhalten des Täters erfolgen.
  • Erregen von Irrtümern ist das Hervorrufen von Fehlvorstellungen über Tatsachen, die Gegenstand der Täuschung waren.
  • Eine Vermögensverfügung ist jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, welches willentlich geschieht und unmittelbar vermögensmindernd wirkt.
  • Nachteil in Form eines Vermögensschadens liegt vor, wenn die täuschungsbedingte und vermögensmindernde Vermögensverfügung nicht durch den Zufluss eines wirtschaftlichen Gegenwerts ausgeglichen wird, das Vermögen des Opfers nach der Tat also geringer ist als vorher.
  • Eine Vermögensgefährdung im Sinne dieser Vorschrift liegt z.B. dann vor, wenn der Getäuschte zu einem Vertragsabschluss gebracht wurde. Durch den Vertrag wird das Vermögen noch nicht unmittelbar gemindert, aber wenn man für seine vertraglichen Pflichten keine wirklichen Gegenleistungen bekommt, liegt eine minderungsgleiche Vermögensgefährdung vor.
  • Bereicherungsabsicht liegt vor, wenn es dem Täter gerade darauf ankommt, sich durch die Tat einen Vermögensvorteil zu verschaffen.

Die Täuschung muss nicht ausdrüchlich geschehen oder ausgesprochen werde. Die Bestellung von Speisen in einem Restaurant impliziert z.B., dass man das Essen auch bezahlen kann. Hat der Restaurantgast aber kein Geld, so täuscht er über seine Zahlungsfähigkeit.
Auch das bloße Verschweigen von Informationen kann eine Täuschung sein (z.B. beim Autokauf. .).

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Seiten in diesem Artikel:
Seite  1:  Straftaten gegen das Vermögen - Worum es geht
Seite  2:  Der Diebstahl
Seite  3:  Die Unterschlagung
Seite  4:  Der einfache Diebstahl - Die einfache Unterschlagung
Seite  5:  Der besonders schwere Diebstahl
Seite  6:  Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl und Wohnungseinbruchdiebstahl
Seite  7:  Die Sachbeschädigung
Seite  8:  Der Betrug
Seite  9:  Der Subventionsbetrug
Seite  10:  Der Versicherungsmissbrauch
Seite  11:  Das Erschleichen von Leistungen
Seite  12:  Die Veruntreuung
Seite  13:  Der Raub
Seite  14:  Die Erpressung
Seite  15:  Der Kapitalanlagebetrug
Leserkommentare
von Felix3317 am 06.06.2020 01:19:58# 1
Unser Vermögen wurde um einen fast 6stelligen Betrag durch arglistige Täuschung durch den privaten Immobilienverkäufer, seinen Anwalt, der unsere Ausführungen im Prozeß vor dem Landgericht als „Vortrag ins Blaue" abgetan hat mit der Folge, uns komplett mundtot zu machen, die Richterin hat die Prozeßakte gefälscht, indem sie die Aussage des Hausverkäufers ins Gegenteil abgeändert und dessen Zeugen zur Falschaussage motiviert hat, ein weiterer Zeuge hat ebenfalls eine Falschaussage gemacht. Die Richter in der nächsten Instanz deckten ihre Vorgänger vom Landgericht, das der nächsten Instanz (OLG) eine unvollständige, aber normal paginierte Prozeßakte schickte, um den Anschein zu erwecken, alles sei in Ordnung.
Auch BGH und BVerfG deckten den Betrug der Vorinstanzen.
Natürlich haben wir zügig gemerkt, dass hier etwas faul war, wir haben einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin gestellt, der von der Kammervorsitzenden wortreich zurückgewiesen wurde.
Wir konnten unser Recht nicht durchsetzen, obwohl es zahlreiche Urteile gibt, wonach arglistige Täuschung immer als Straftat beurteilt wurde - dieses Mal entgegen des bis dato Rechts. In unserem Fall bewegten sich die Delinquenten mit und ohne Robe allesamt im rechts- und straffreien Raum.
Der deutsche „Rechtsstaat"?? Eine Farce!! Hier ist der Wunsch der Vater des Gedankens! Man kann seine Grundrechte nicht durchsetzen, weil dies leider nicht im GG vorgesehen ist (dank Relikte aus der Nazizeit).

Bloß: wie und wo können wir Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend machen?

Danke für Ihre Auskunft und freundliche Grüße

Felix3317
    
von sina50 am 27.10.2020 08:15:37# 2
Hallo habe auch einen Fall wo die Täter am Gericht sitzen - daher bitte um welches Gericht handelt es sich - bei mir ist es das Gericht Ludwigshafen und Frankenthal...hier gibt es systematische Vorgehen die einem wie in Ihrem Fall den Atem verschlagen..einzig mit der Absicht immer weiter GErichtskosten zu generieren..hier ist eine Band unterwegs die sich systematisch Vermögen erschleicht....wenden Sie sich auch an Menschenrechtsgruppen sowie Fernsehen und investigativer Jounalisten -
anders wird man hier nichts bewegen können
    
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