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Verfassungsrichter billigen Abschläge bei Vorruhestand

AFP VOM 20.3.2009 | Nachrichten - Nachrichten | 2905 Aufrufe
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Vorruhestand

Auch spätere Verschärfungen sind rechtmäßig

Das Bundesverfassungsgericht hat die Neuregelung des Vorruhestandes gebilligt. Auch die 1997 verschärften Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn sind verfassungsgemäß, heißt es in dem am Freitag in Karlsruhe bekannt gegebenen Beschluss. Die Verfassungsbeschwerde eines heute 69-Jährigen nahm es deshalb nicht zur Entscheidung an. (Az: 1 BvR 1631/04)

Ende der 80er Jahre schickten immer mehr Unternehmen ältere Mitarbeiter in den vorzeitigen Ruhestand. Der damit verbundenen erheblichen Belastung der Rentenkassen begegnete der Gesetzgeber mit dem 1992 in Kraft getretenen Rentenreformgesetz. Dadurch wurde das Mindestalter für die volle Rente in mehreren Stufen angehoben. Mit weiteren Reformgesetzen von 1996 und 1997 wurden die Altersgrenzen nochmals verschoben, mit dem Ergebnis, dass ein vorzeitiger Rentenbeginn bei gleichem Alter zu jetzt noch höheren Abschlägen führt.

Bereits im vergangenen November hatte das Bundesverfassungsgericht das Rentenreformgesetz von 1992 gebilligt. Danach sind aber auch die später verschärften Abschläge rechtmäßig, stellten die Karlsruher Richter nun klar. Der Beschwerdeführer ging im April 2000 mit 60 Jahren in den Vorruhestand und bezieht seitdem vorzeitige Altersrente wegen Arbeitslosigkeit. Er wehrte sich gegen seinen Rentenabschlag von 11,7 Prozent.

Mangels Aussicht auf Erfolg nahm das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde nicht zur Entscheidung an. Die Abschläge seien sachlich gerechtfertigt, weil sie Personen treffen, die bereits früher als andere Rente beziehen. Auch der Vertrauensschutz sei nicht verletzt. Denn durch die Abstufung des Mindestalters für die Rente nach Geburtsmonaten sei gewährleistet, dass rentennahe Jahrgänge, die sich nicht mehr auf die Umstellung einstellen konnten, nur geringere Abschläge hinnehmen müssen.

20. März 2009 - 11.58 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009




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