Die Zurechenbarkeit

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Juristen reicht das immer noch nicht. Daher wird zusätzlich noch verlangt, dass der Erfolg dem Täter zurechenbar ist. Erst wenn zwischen der unvorsichtigen Handlung und dem eingetretenen Erfolg ein Zurechnungszusammenhang besteht, kann ein Verhalten als fahrlässig eingestuft werden.

Das jeweils einschlägige Fahrlässigkeitsgesetz (z.B. fahrlässige Tötung) muss vor dem konkreten Verhalten und dem konkreten Erfolg schützen. Denn ein Fahrlässigkeitsgesetz will immer ein bestimmtes Risiko bestrafen, das ein Mensch durch sein Verhalten geschaffen hat, wenn dieses Risiko einen konkreten Erfolg hervorgerufen hat. Wenn sich im Endeffekt jedoch ein anderes Risiko verwirklicht, so kann der eingetretene Erfolg nicht dem "Täter" zuzurechnen sein.

Mit anderen Worten: Ist der eingetretene Erfolg dem Täter als "dessen Werk" zuzurechnen? Neben der tatsächlichen Verursachung erfolgt hier also eine Wertung.

Das ist nun sehr juristisch. Hier ein kleines Beispiel: Der Autofahrer Jörg fährt zu schnell und verletzt einen anderen Verkehrsteilnehmer. Als der herbeigerufene Krankenwagen den Verletzten ins Krankenhaus fährt, ereignet sich ein weiterer Unfall, infolgedessen der Verletzte stirbt.

Fahrlässige Tötung von Jörg? Eine Sorgfaltspflichtverletzung von Jörg durch das zu schnelle Fahren ist eindeutig gegeben.- Dadurch verursachte er den Tod eines Menschen, denn ohne das zu schnelle Fahren wäre es nicht zu dem Unfall gekommen - und ohne Unfall keine Krankenwagenfahrt.- Der Tod eines Menschen aufgrund eines Autounfalls ist auch vorhersehbar. Allerdings ist der Tod dennoch dem Schnellfahrer Jörg nicht zuzurechnen, da der Tod des anderen Verkehrsteilnehmers durch die allgemeine Gefahr einer jeden Autofahrt verwirklicht wurde und nicht durch das Risiko des Zuschnellfahrens von Jörg. Der Tod war also nicht "Jörgs Werk".Der Unfallfahrer würde aber dann haften, wenn der Verunfallte auf der Fahrt bei den Rettungsmaßnahmen sterben würde.

Übrigens: Derartige Probleme ergeben sich nicht nur bei Fahrlässigkeit. Auch Vorsatztaten können an der Zurechenbarkeit scheitern:

Jörg will Hans ermorden, verletzt diesen aber nur. Hans wird ins Krankenhaus gefahren und kommt auf der Fahrt dorthin bei einem Unfall ums Leben. Kein Mord, da der Tod von Hans Jörg nicht zuzurechnen ist.

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Seite  1:  Die Kausalität
Seite  2:  Die Vorhersehbarkeit
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