Staatsanwaltschaft untersucht Kokainvorfall im Bundestag

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Staatsanwaltschaft untersucht Kokainvorfall im Bundestag

In 28 Toiletten des Reichstaggebäudes in Berlin entnahmen Reporter von dem Fernsehsender Sat.1 Kokainproben. Auf 22 dieser Örtlichkeiten sollen Spuren der Droge gefunden worden sein.- Es handelt sich dabei um Toiletten, die allgemein und somit auch Besuchern zugänglich sind.
"Im Deutschen Bundestag würden Drogensuchhunde anschlagen", so Fritz Sörgel von dem Institut für Biomedizinische und Pharmazeutische Forschung in Nürnberg. Sein Institut führte die Untersuchungen der Proben für den Fernsehsender durch und hat Erfahrungen mit derartigen Tests. So wurde auch die Probe des Leichtathleten Dieter Baumann dort untersucht.
Die Meldung über Drogenfunde im Reichstagsgebäude verbreitete sich wie ein Lauffeuer in den Medien, insbesondere nach der noch laufenden Daum-Affäre. Dies ist Grund genug für die Berliner Justiz, von Sat.1 die Unterlagen des angeblichen Fundes anzufordern.

Eine Justizsprecherin in Berlin kündigte die Untersuchung des Vorfalls an. Sollten die Untersuchungen der Wahrheit entsprechen, besteht der Verdacht auf eine Straftat: Nach § 29 BtMG ist der Besitz von Betäubungsmitteln strafbar, und Kokain ist ein Betäubungsmittel im Sinne der Vorschrift. Das Gesetz droht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe an, vereinzelt kann auch eine Therapie in Frage kommen.
Im Gegensatz zu bloßen Gerüchten in der Gesellschaft, denen die Behörden keine Aufmerksamkeit schenken müssen, liegt der Verdacht einer Straftat nahe, wenn die konkreten Proben tatsächlich der Wahrheit entsprechen.Das im Strafrecht geltende Legalitätsprinzip verpflichtet die Behörden bzw. die Staatsanwaltschaft zur Aufnahme von Ermittlungen, wenn sich konkrete Hinweise für eine Straftat ergeben. Da der Konsum eines illegalen Betäubungsmittels nicht strafbar ist, kommt hier nur der Besitz von Kokain in Betracht. Wie die Täter allerdings überführt werden sollen, bleibt noch fraglich.

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