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BGH verhandelt über Pflegekosten der Eltern

AFP VOM 23.10.2002 | Nachrichten - Aktuelle Prozesse | 46934 Aufrufe
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Pflegekosten, Eltern

Richter in Karlsruhe beraten über zumutbare Belastungen von Kindern

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) verhandelt heute über die Frage, in welchem Umfang erwachsene Kinder für die Pflegekosten ihrer Eltern aufkommen müssen. Der BGH wird insbesondere zu entscheiden haben, in welchem Umfang auch Ersparnisse für die Pflege der Eltern aufgelöst werden müssen.

Im konkreten Fall war das Vermögen der Eltern nach viereinhalb Jahren Heimaufenthalt aufgebraucht, bis zu ihrem Tod fielen weitere 43.000 Euro an, die von der Pflegeversicherung nicht gedeckt waren. Das Sozialamt, das die Kosten zunächst bezahlte, verlangt nun das Geld vom Sohn der Verstorbenen zurück. Der Kläger kritisiert, dass er die "Rechnung" des Sozialamtes erst mehr als zwei Jahre nach dem Tod seiner Mutter erhalten habe. Das Urteil wird voraussichtlich am Donnerstag verkündet. (Az: XII ZR 266/99)

23. Oktober 2002

© AFP Agence France-Presse GmbH 2002





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Hartmut Stoll
Rostock
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