Die Verunglimpfung
Mehr zum Thema: Strafrecht, Ehre, Beleidigung § 189 StGB [Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener]
Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Verunglimpfungen sind besonders schwerwiegende Verletzungen (BGHSt 12, 364). Insoweit ist die "Verunglimpfung" von der "Beleidigung" zu unterscheiden.
Ein Toter ist nicht beleidigungsfähig .- Eine fortbestehende Ehre des Verstorbenen ist abzulehnen (Wessels mit weiteren Nennungen, streitig).
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Straftaten gegen die Ehre - Worum es geht Seite 2: Die Beleidigung Seite 3: Die Beamtenbeleidigung Seite 4: Die üble Nachrede Seite 5: Die Verleumdung Seite 6: Die Verunglimpfung des Andenkens VerstorbenerDas könnte Sie auch interessieren
Strafrecht
Strafrecht - Worum es geht
Strafrecht Einzelne Delikte - Worum es geht