Die Verunglimpfung

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§ 189 StGB [Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener]

Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Verunglimpfungen sind besonders schwerwiegende Verletzungen (BGHSt 12, 364). Insoweit ist die "Verunglimpfung" von der "Beleidigung" zu unterscheiden.

Ein Toter ist nicht beleidigungsfähig .- Eine fortbestehende Ehre des Verstorbenen ist abzulehnen (Wessels mit weiteren Nennungen, streitig).

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Seite  1:  Straftaten gegen die Ehre - Worum es geht
Seite  2:  Die Beleidigung
Seite  3:  Die Beamtenbeleidigung
Seite  4:  Die üble Nachrede
Seite  5:  Die Verleumdung
Seite  6:  Die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
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