Die fahrlässige Körperverletzung

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§ 229 [Fahrlässige Körperverletzung]

Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Eine Körperverletzung ist entweder eine körperliche Misshandlung oder eine Gesundheitsbeschädigung .

Lesen Sie auch die Ausführungen zur Fahrlässigkeit.

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Seiten in diesem Artikel:
Seite  1:  Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit - Worum es geht
Seite  2:  Die einfache Körperverletzung
Seite  3:  Die gefährliche Körperverletzung
Seite  4:  Die schwere Körperverletzung
Seite  5:  Die Körperverletzung mit Todesfolge
Seite  6:  Die Beteiligung an einer Schlägerei
Seite  7:  Die fahrlässige Körperverletzung
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