Die fahrlässige Körperverletzung
Mehr zum Thema: Strafrecht, Körperverletzung, Unversehrtheit § 229 [Fahrlässige Körperverletzung]
Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Eine Körperverletzung ist entweder eine körperliche Misshandlung oder eine Gesundheitsbeschädigung .
Lesen Sie auch die Ausführungen zur Fahrlässigkeit.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit - Worum es geht Seite 2: Die einfache Körperverletzung Seite 3: Die gefährliche Körperverletzung Seite 4: Die schwere Körperverletzung Seite 5: Die Körperverletzung mit Todesfolge Seite 6: Die Beteiligung an einer Schlägerei Seite 7: Die fahrlässige KörperverletzungDas könnte Sie auch interessieren
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