Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

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Die einfache Körperverletzung

§ 223 [Körperverletzung]

(1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

  • Eine körperliche Misshandlung ist jede Einwirkung auf einen Menschen, die seine körperliche Unversehrtheit oder sein körperliches Wohlbefinden nicht nur ganz unerheblich beeinträchtigt. Nach herrschender Meinung kommt es nicht darauf an, ob jemand Schmerzen leidet!
  • Eine Gesundheitsschädigung ist jedes Hervorrufen oder Steigern eines Krankheitszustandes. Auch hier müssen keine Schmerzen vorliegen.

Die Rechtswidrigkeit der Körperverletzung kann u.a. entfallen, wenn der andere in diese einwilligt.

Klassische Beispiele für die Misshandlung sind Schäden an der Substanz (Wunde, Beule, Zahnverlust, Organverlust etc.), Verunstaltungen (Teeren und Federn) und Funktionsstörungen (Erblinden, Verlust des Hörvermögens etc.)
Unerheblich ist, dass das Opfer Schmerzen erleidet: Auch Haare schneiden ist eine Körperverletzung!

Klassische Beispiele für eine Gesundheitsverletzung sind Anstecken mit einer Krankheit, Vergiften, Betäuben, Schockverursachung, sogar die Verursachung von Volltrunkenheit.

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Seiten in diesem Artikel:
Seite  1:  Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit - Worum es geht
Seite  2:  Die einfache Körperverletzung
Seite  3:  Die gefährliche Körperverletzung
Seite  4:  Die schwere Körperverletzung
Seite  5:  Die Körperverletzung mit Todesfolge
Seite  6:  Die Beteiligung an einer Schlägerei
Seite  7:  Die fahrlässige Körperverletzung
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