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Caroline von Monaco beschäftigt erneut Menschenrechtsgericht

AFP VOM 8.12.2008 | Nachrichten - Nachrichten | 1576 Aufrufe
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Presse, Fotos, Prinzessin

Prinzessin klagt wegen Privatfotos in Regenbogenpresse

Der Dauerstreit zwischen Prinzessin Caroline von Monaco und der deutschen Regenbogenpresse beschäftigt abermals den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Wie ein Sprecher des Gerichts am Montag auf Anfrage bestätigte, hat die Frau des Prinzen Ernst August von Hannover eine neue Beschwerde gegen Deutschland eingereicht. Dabei geht es um drei Fotos, die ohne Genehmigung der Prinzessin im Februar 2002 in den Magazinen "Frau im Spiegel" und "Frau Aktuell" veröffentlicht wurden.

Die fraglichen Aufnahmen zeigten Caroline von Monaco und ihren Mann unter anderem auf einer Straße im Nobel-Wintersportort St. Moritz und auf einem Skilift. Sie begleiteten Texte über den schlechten Gesundheitszustand von Carolines Vater, dem mittlerweile verstorbenen Fürst Rainier von Monaco, sowie den bevorstehenden Rosenball im Fürstentum. In einem Artikel hieß es, die Prinzessin und ihr Bruder Albert reisten durch die Welt, während ihr Vater schwer krank sei.

In Deutschland war Caroline von Monaco mit Klagen gegen die Herausgeber - die Ehrlich + Sohn GmbH und den Westdeutschen Zeitschriftenverlag - bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Dieses gab ihr im März dieses Jahres nur teilweise Recht. Die Verfassungshüter rügten zwei der Veröffentlichungen mit dem Argument, die Fotos passten nicht zum Artikel und befriedigten nur die "Neugier" der Leser.

Die 51-Jährige verlor hingegen die Klage gegen den bebilderten Bericht über die Erkrankung ihres Vaters. Der Artikel habe sich mit einem "zeitgeschichtlichen Ereignis" befasst, befand das Bundesverfassungsgericht. Die Presse habe das Recht gehabt, in diesem Zusammenhang auch über das Verhalten der Familienmitglieder mit Fotos berichten.

Gegen diese Entscheidung legte Caroline von Monaco Beschwerde beim Gerichtshof für Menschenrechte ein. Sie wirft Deutschland vor, ihr Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre (Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention) verletzt zu haben. Der Gerichtshof forderte nun die Bundesregierung zu einer Stellungnahme auf, die innerhalb von sechs Wochen erfolgen muss. Die Prüfung der Beschwerde kann anschließend mehrere Jahre dauern.

Die Straßburger Menschenrechtshüter hatten Caroline von Monaco bereits einmal Recht gegeben: Ende Juni 2004 wurde die Bundesregierung verurteilt, weil die deutsche Justiz die Veröffentlichung mehrerer Fotos, die die Prinzessin etwa beim Einkaufen oder Reiten zeigten, gebilligt hatte. Das Straßburger Gericht befand damals, auch eine "Person der Zeitgeschichte" habe Anspruch auf Schutz ihrer Privatsphäre.

8. Dezember 2008 - 14.31 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2008




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